Die juristische Auseinandersetzung um die A14-Nordverlängerung geht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Verfahren um den Abschnitt Osterburg - Seehausen-Nord einen mündlichen Verhandlungstermin anberaumt. Er finde am 22. April 2022 in Leipzig statt, teilte die Pressestelle des Gerichts am Montag, 13. Dezember 2021mit.
Der Planfeststellungsbeschluss vom 14. Dezember 2020 für diesen 16,8 Kilometer langen Abschnitt wird den Angaben nach von der Umweltschutzorganisation «Naturfreunde Sachsen-Anhalt» angefochten. Es werden vermeintliche Planungsfehler in Bezug auf den Klima-, Natur- sowie Artenschutz moniert, statt der Autobahn wird ein Ausbau der vorhandenen Bundesstraße gefordert. Die Klage war am 15. März dieses Jahres eingegangen. In dem Bereich haben Autobahngegner bei Losse auch ein Protestcamp errichtet.
Die Planungen für den beklagten Abschnitt waren besonders langwierig und aufwendig. Zahlreiche Einwendungen wurden berücksichtigt. Laut Verkehrsprognose sollen hier nach Fertigstellung täglich rund 25 000 Pkw und 6600 Lkw die A14 befahren. Es sollen 19 Brückenbauwerke und 20 Kollisionsschutz- beziehungsweise Irritationsschutzeinrichtung für Vögel und Fledermäuse gebaut werden. Außerdem ist ein Lärmschutzwall für die Ortschaft Röthenberg geplant.
Ein weiteres Verfahren eines privaten Klägers gegen den A14-Abschnitt Dahlenwarsleben - Wolmirstedt war im Sommer mit einer gütlichen Einigung beendet worden. Dort laufen jetzt die Bauvorbereitungen. Somit ist in Sachsen-Anhalt nur noch ein Stück der A14-Nordverlängerung strittig. Für die anderen Autobahnabschnitte sind die Planungen abgeschlossen, teils wird bereits gebaut.
Insgesamt ist der A14-Lückenschluss zwischen den Autobahnkreuzen Magdeburg und Schwerin 155 Kilometer lang. Davon liegen 97 Kilometer in Sachsen-Anhalt. Auf knapp 50 Kilometern, zwischen Wolmirstedt und Tangerhütte sowie zwischen dem Autobahnkreuz Schwerin und Karstädt, rollt bereits der Verkehr. Die Kosten für das Gesamtprojekt werden auf 1,7 Milliarden Euro veranschlagt.