Waldbesetzer dürfen erstmal bleiben

Oberverwaltungsgericht urteilt

Die Umweltaktivisten, die einen Forst bei Seehausen in der Altmark besetzen, dürfen weiter im Wald bleiben. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat heute bestätigt, dass der Protest gegen die A14 vom Grundrecht zur Versammlungsfreiheit geschützt ist.

Der Landkreis Stendal wollte zuvor eineRäumung des Forstes bei Seehausen erzwingen. Die Gründe, etwa das der Protest unangemeldet war, es für die Baumhäuser keine Genehmigung gab und Waldbrandgefahr besteht, waren jetzt den Richtern auchin zweiter Instanz zu abstrakt. Das Baumhaus-Camp diene der öffentlichen Meinungsbildung in Form eines Protests – das istgeschützt durch das Grundgesetz.

Die Aktivisten dürfen also bleiben, jedoch auf unbestimmte Zeit – irgendwann, so heißt es vom Gericht, sei die Meinungsbildung auch abgeschlossen. Das Camp als Blockade, wenn die Bauarbeiten für die A14 beginnen sollen, wäreillegal. Ebenso etwa, wenn die höchsteWaldbrandgefahrenstufe durch anhaltende Trockenheit erreicht sei.

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