Die Zahl 2021 ist mit einer Wunderkerze während einer Langzeitbelichtung vor dem Brandenburger Tor in den Abendhimmel geschrieben.

Silvester feiern - das dürft Ihr!

Sachsen-Anhalt: 5 Personen aus 5 Hausständen

Privatfeiern mitFreunden, Verwandten und Bekannten geht! Ihr dürft mit bis zu fünf Personen zusammen kommen - eine Beschränkung auf Hausstände steht nicht in der gültigen Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Es können also theoretisch fünf Leute aus fünf Hausständen zusammen kommen und ihre Kinder mitbringen, wenn sie unter 14 sind.Für Kinder gilt nämlich: Bis 14 Jahre zählen sie nicht mit - ab 14 Jahren zählen sie mit bei den fünf erlaubten Personen. Aber: Das Gebot der Stunde ist weiterhin, nicht wild Party machen mit Leuten, die man kaum kennt und selten sieht!

Öffentliche Veranstaltungen sind untersagt! Von Silvester 20 Uhr bis Neujahr 8 Uhr sind Versammlungen untersagt. Es darf auf öffentlichen Plätzen kein Alkohol ausgeschenkt und konsumiert werden! DasBier-, Sekt- und Glühweintrinken und natürlich auch der Konsum von jedemanderen alkoholischen Getränk steht also unter Strafe. Wer in der Öfentlichkeit mit nem offenen Bier in der Hand erwischt wird, zahlt Bußgeld! In den heimischen vier Wänden, im eigenen Garten und auf dem eigenen Hof geht natürlich alles.

Öffentliche Feuerwerke sind generell untersagt. Es dürfen auch nirgends Böller verkauft werden - der klassiches Feuerwerksverkauf vor Silvester findet also nicht statt. Wer noch Knaller und Raketen vom Vorjahr oder von einer großen Party im Keller hat, darf die auch zünden - aber möglichst nur auf seinem privaten Grundstück und nicht unbedingt im öffentlichen Raum.Die Städt und Gemeinden dürfendas Abbrennen von Pyrotechnik auf bestimmten öffentlichen Straßen und Plätzen verbieten - das haben einige vor allem im Norden von Sachsen-Anhalt auch getan!In einigen Städten gilt aber unabhängig von Corona aus Brandsicherheitsgründen Böllerverbot: in Quedlinburg oder in der Salzwedler Innenstadt zum Beispiel. Wie es bei Euch in der Stadt ist, erfahrt ihr bei der Stadtverwaltung.

Sachsen: 5 Personen aus 2 Hausständen

Privat feiern geht - aber nur mit 5 Personen aus maximal zwei Hausständenplus Kinder unter 14.

Die Ausgangsbeschränkungen- bzw. sperren sind zu Silvester aber aufgehoben! In der Silvesternacht darf die Unterkunft im Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr des Folgetages verlassen werden! Nur: Ansammlungen im öffentlichen Raum sind untersagt - also: Treffen auf dem Marktplatz, im Park, am Fluss oder auf der Straße mit anderen Feier-Fünfer-Gruppen sind unzulässig! Auch Alkohol darf nicht im öffentlichen Raum getrunken (und auch nicht verkauft) werden.

In Chemnitz und Dresden ist gerade ein Böllerverbot erlassen worden! Für Chemnitz heißt es z. B.:Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern wird für den Zeitraum vom 31. Dezember 2020, 0:00 Uhr bis 1. Januar 2021, 24:00 Uhrauf allen öffentlichen Straßen, Plätzen und Flächen sowie auf privaten, aber für jedermann zugänglichen Flächen (z.B. Parkplätze von Supermärkten) ausdrücklich untersagt.
Leipzig macht es teilweise auch so - hier gilt auch das private Böllerverbot in drei Stadtteilen:in der Innenstadt, am Connewitzer Kreuz sowie auf dem Lindenauer Markt. Das Abbrennen und Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 wie Kleinfeuerwerk, Raketen, Knaller, Vulkane, Batteriefeuerwerk, Schwärmer verboten.

Thüringen:5 Personen aus 2 Hausständen

Privat feiern geht - aber nur mit 5 Personen aus maximal zwei Hausständenplus Kinder unter 14.Für Silvester gibt es alsokeine Sonderregelungbei den bestehenden Kontaktbeschränkungen.

Des Weiteren ist der Verkauf von Silvesterfeuerwerkverboten. Das Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk umfasst pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (§ 3a Sprengstoffgesetz), welche dem „normalen“ Bürger in der Regel nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen wird. So gehörenbeispielsweise Tischfeuerwerk oder Knallfrösche der Kategorie F1 an - die kann man kaufen und auch "abfeuern". Die Thüringer Behörden bitten aber eindringlich jede Person, auf das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zu verzichten - wer also noch Böller im Keller hatte, soll sich genau überlegen, ob er die unbedingt abfeuern muss. Auf seinem privaten Grundstück dürfte er es auf jeden Fall. An bestimmten öffentlichen Plätzen ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände aber verboten. Diese Orte werden durch die lokalen Behörden festgelegt.

Am31. Dezember 2020 ab 22 Uhr bis zum 1. Januar 2021 um 3 Uhrgibt eskeinenächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Veranstaltungen im öffentlichen Raum zur Begehung des Jahreswechsels sind jedoch untersagt.

Niedersachsen:5 Personen aus 2 Hausständen

Erlaubt sind maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Eine Ausnahme gilt für nahe Angehörige, die auch aus verschiedenen Haushalten kommen können, die Zahl von fünf Menschen darf aber auch in diesem Fall nicht überschritten werden. Kinder bis einschließlich 14 Jahre müssen nicht mitgezählt werden. Für die Silvesternacht gilt zusätzlich ein An- und Versammlungsverbot - mit mehreren Nachbarsfamilien auf der Straße anstoßen, ist nicht zulässig. Die Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten gilt zunächst bis zum 10. Januar.

Wo geböllert werden kann, kommt inNiedersachsenauf den Ort an. Auf belebten Straßen, Wegen und Plätzen ist das Abbrennen von Feuerwerk und auch das Mitführen von Böllern und Raketen verboten. Welche Orte genau betroffen sind, legen die Landkreise und großen Städte fest. Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen und Knallerbsen, die ganzjährig erworben werden können, dürfen verwendet werden. Da wegen der Corona-Pandemie deutschlandweit vorSilvesterkeine Böller und Raketen verkauft werden dürfen, können ohnehin nur Menschen Feuerwerk zünden, die Vorräte haben - etwa aus dem vergangenen Jahr. Ziel der Einschränkungen ist, Menschenansammlungen und Unfälle durch Feuerwerk zu vermeiden. Die Krankenhäuser sind wegen vieler Corona-Patienten stark belastet. ÖffentlicheFeuerwerkevents sindverboten.

Alkohol ausschenken und trinken in der Öffentlichkeit ist ja schon eine Weile verboten - es bleibt zu Silvester auch so:Die Änderungen des § 10 Absatz 1 a der Verordnung betreffen zum einen den Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke, wie Glühwein, Punsch oder ähnliches. Verboten ist der Verkauf und der Verzehr aller alkoholischen Getränke, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder dazu geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen. Eine Flasche Bier ist ok, wenn sie noch nicht geöffnet ist - wenn sie offen ist, ist sie nicht ok!

Brandenburg:5 Personen aus 2 Hausständen

Privat feiern geht - aber nur mit 5 Personen aus maximal zwei Hausständenplus Kinder unter 14.Das gilt für Zusammenkünfte sowohl im privaten Wohnraum und Garten als auch in öffentlichen oder angemieteten Räumen.

DerVerkauf von Pyrotechnik ist verboten. Das bedeutet: Raketen, Feuerwerksbatterien und Böller dürfen in Brandenburg gar nicht verkauft werden.Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird dringend abgeraten - verboten ist es - im privaten Bereich - nicht.Auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, auf denen der Mindestabstand von 1,5 Metern durch einen erheblichen Teil der anwesenden Personen nicht eingehalten werden kann, darf kein Feuerwerk abgefeuert werden.

In der Silvesternacht (also vom 31.12.2020 zum 01.01.2021) dürfen Brandenburgerinnen und Brandenburger durchgehend bis 02:00 Uhr früh draußen unterwegs sein. Alle Personen müssen am 1. Januar 2021 bis 02:00 Uhr wieder Zuhause sein – dann gilt die nächtliche Ausgangsbeschränkung.Im Zeitraum vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 sind Versammlungen (Demonstrationen) untersagt.

Der Konsum von alkoholischen Getränken ist im öffentlichen Raum ganztägig untersagt. Das gilt landesweit.

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