Schöffen

Schöffensuche in Sachsen-Anhalt

Wer möchte Laienrichter werden?

Schöffen entscheiden wie Berufsrichter über Schuld und Strafe bei Gerichten. Dabei haben sie kein juristisches Fachwissen.

Sachsen-Anhalt sucht für die kommende fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter insgesamt rund 2.500 Hauptschöffen, Ersatzschöffen, Jugendschöffen und Jugendersatzschöffen.

Landeshauptstadt Magdeburg

Mittlerweile seien über 420 Bewerbungen eingegangen. Mindestens 320 Vorschläge müssten aus Magdeburg gemacht werden.

"Nach Verlängerung der ersten Bewerbungsfrist läuft es sehr gut. Zuletzt ist eine größere Menge an Bewerbungen eingegangen", vermeldete die Landeshauptstadt Magdeburg.

Halle/Saale

In Halle läuft die Suche nach Schöffen bisher erfolgreicher als im vorherigen Turnus. "Das Interesse in der vorangegangen Amtszeit war etwas geringer", sagte ein Sprecher der Stadtverwaltung.

Aktuell seien für den Bereich der Schöffen 334 Bewerbungen eingegangen, bei den Jugendschöffen seien es rund 120. Die Stadt sei verpflichtet mindestens 333 Bürgerinnen und Bürger in eine Schöffen-Vorschlagsliste aufzunehmen.

In diesem Bereich sei man bereits vor Ende der Bewerbungsfrist Ende April im Soll. Bei den Jugendschöffen bestehe noch Bedarf: Laut Stadt müssten jeweils 83 männliche und 83 weibliche Bewerber in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.

Auch andere Landkreise zufrieden

Viele Kommunen spiegeln eine gute Bereitschaft ihrer Bürger sich künftig als Laienrichter zu engagieren. "Die Resonanz auf solche Aufrufe ist immer sehr gut", sagte beispielsweise eine Sprecherin der Stadt Wernigerode. "Im Ergebnis sind wir mit dem Rücklauf zufrieden", hieß es aus dem Saalekreis. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld seien nach Angaben der Kreisverwaltung schon "viele Bewerbungen" eingegangen. Im Harz läuft die Suche nach Jugendschöffen "bis jetzt sehr gut, zumindest was die Frauenquote betrifft". Trotz weitestgehend positiver Rückmeldungen, gebe es in manchen Bereichen noch Bedarf, hieß es aus vielen Landkreisen und Kommunen.

Regeln für das Ehrenamt

Die Bewerbung für das Ehrenamt ist gesetzlich geregelt und an Bedingungen geknüpft. So müssen Interessenten älter als 25 Jahre und jünger als 70 Jahre sein. Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und straffrei sein.

Die Vorschlagslisten für die Schöffenwahl werden derzeit aufgestellt. Danach erfolgt die Wahl der neuen Schöffen durch die Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten des Landes zwischen Mitte September und Ende Oktober 2023.

Für die zu Ende gehende Amtsperiode 2019 bis 2023 waren insgesamt 1341 Hauptschöffen, 684 Ersatzschöffen und 551 Jugendersatzschöffen gewählt worden.

Die Rechtsprechung in Deutschland ist nicht allein Sache ausgebildeter Juristinnen und Juristen. An Amts- und Landgerichten sprechen auch Schöffen als ehrenamtliche Laienrichter in Strafprozessen Recht – gemeinsam und gleichberechtigt mit ausgebildeten hauptamtlichen Richterinnen und Richtern.

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