Symbolbild: Besucher auf einem Weihnachtsmarkt

Maskenpflicht in Harzer Innenstädten

Weihnachtsmarkt in Wernigerode abgesagt

Der Landkreis hat am Freitag eine Rechtsverordnung zur Maskenpflicht in Quedlinburg und Wernigerode erlassen.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt in bestimmten Innenstadtbereichen in der Welterbestadt Quedlinburg ab dem 23. November und in Wernigerode ab dem 26. November bis einschließlich dem 22. Dezember 2021.

Ausnahmen gelten unter anderem für Kinder bis 6 Jahren, weitere Ausnahmen sind in der Verordnung geregelt. Die Mund-Nasen-Bedeckung darf nur kurzzeitig zum Essen und Trinken abgenommen werden.

Die Maskenpflicht gilt für folgende Bereiche:

Quedlinburg (10 bis 20 Uhr):Steinbrücke, Markt, Bockstraße, Blasiistraße, Marktstraße, Hoken, Kornmarkt, Breite Straße ab Bockstraße Richtung Markt, Marktkirchhof

Wernigerode (10 bis 22 Uhr):Marktplatz, Nicolaiplatz, Kohlmarkt, Oberpfarrkirchhof, Blumenuhr, Krellsche Schmiede, Fußgängerzone Breite Straße

Aufgrund der der bevorstehenden Adventszeit beziehungsweise Weihnachtsmarktsaison ist in den beiden Städten mit einem großen Besucherandrang zu rechnen. Daher wird es schwierig, die Mindestabstände in den Innenstädten einzuhalten.

Wobei sich der Ansturm auf Wernigerode in Grenzen halten könnte - die Stadt hat den Weihnachtsmarkt abgesagt - er sollte in einer Woche eröffnet werden.

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