Kein Alkohol in Halberstadt

Verbot gilt ab sofort

Im Zentrum von Halberstadt gilt ab sofort ein Alkoholverbot. Laut Oberbürgermeister Henke häufen sich seit Wochen die Beschwerden von Händlern.

Kunden würden wegbleiben - Mitarbeiterinnen würden sich nicht mehr sicher fühlen, wenn Sie abends nach Hause gehen.

Auf dem Fischmarkt etwa wurden zuletzt u.a. Frauen belästigt. Das Alkoholverbot gilt von Montag bis Samstag zwischen 7 und 23 Uhr.

Das Alkoholverbot ist durch folgende Verfügung erlassen worden:

  • Allgemeinverfügung gm. § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit §§ 2,13 Gesetz über die Öffentliche Ordnung und Sicherheit (SOG)
  • Zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit gilt ab sofort ein Alkoholverbot in den Bereichen des Stadtzentrums Holzmarkt, Fischmarkt, Martiniplan und Breiter Weg in der Zeit von montags bis samstags von 07.00 Uhr bis 23.00 Uhr.
  • Ausgenommen davon ist der Konsum von Alkohol auf den gastronomisch bewirtschafteten Flächen, während angemeldeter und genehmigter Veranstaltungen sowie bei Eheschließungen in unmittelbarer Nähe des Rathauses.
  • Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet.
  • Die Verfügung gilt so lange, bis der Stadtrat, als das für das kommunale Satzungsrecht zuständige Gremium, eine abschließende Entscheidung zum Fortbestand oder zur Aufhebung getroffen hat.
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