Interview mit Dr. Hermann Gloistein

Home-Office-Verordnung: Was ist zu beachten?

Arbeitsrechtler Dr. Hermann Gloistein zu den geltenden Regeln

Ab heute, Mittwoch, 27. Januar, gilt in Deutschland die neue Home-Office-Verordnung.

Grob gesagt bedeutet das: Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern, wenn immer möglich, die Arbeit zu Hause anbieten.

Aber wie immer steckt der Teufel im Detail und diese Details klärt für uns Rechtsanwalt Dr. Hermann Gloistein aus Halle.

Für welche Firmen und Behörden gelten die Home-Office-Regelungen?
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  • Für welche Firmen und Behörden gelten die Home-Office-Regelungen?
  • Darf mir der Arbeitgeber Home-office anweisen, auch wenn ich das nicht will?
  • Dürfen Arbeitnehmer das Home-Office verweigern?
  • Unter welchen Umständen entfällt das Home-Office?
  • Muß eine ausdrückliche Home-Office-vereinbarung getroffen werden?
  • Welche Kontrollen und Strafen sind staatlicherseits vorgesehen?
  • Was kann ein Arbeitnehmer tun, wer er ins Homeoffice will aber nicht darf?
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