Interview mit Dr. Hermann Gloistein

Quarantäne nach dem Urlaub? Das dürfen Arbeitgeber.

Arbeitsrechtler Dr. Hermann Gloistein: Das müsst Ihr bei den Urlaubszielen beachten

Darf der Arbeitgeber eigentlich fragen, wohin ich in den Urlaub fahre? Was ist, wenn ich mich im Urlaub mit Corona infiziert habe? Und muss ich zuhause bleiben, wenn ich in einem Risikogebiet Urlaub gemacht habe?

Über diese arbeitsrechtlichen Stolperfallen haben wir mit dem Arbeitsrechtler Dr. Hermann Gloistein aus Halle gesprochen.

Wichtig für Euch: Wenn Ihr in einem Land Urlaub machen wollt, für das das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat, müsst Ihr im Coronafall auch einige Konsequenzen tragen. Ob für Euer Urlaubsland eine Reisewarnung vorliegt, checkt Ihr hier!

Herr Dr. Gloistein, habe ich einen Anspruch auf Vergütung, wenn ich mich nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet in häusliche Quarantäne begeben muss?
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  • Herr Dr. Gloistein, habe ich einen Anspruch auf Vergütung, wenn ich mich nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet in häusliche Quarantäne begeben muss?
  • Was ist, wenn ich in einem Risikogebiet Urlaub gemacht habe und ich komme zurück. Inwieweit kann der Chef verlangen, dass ich einen Test mache oder mich selbst in Quarantäne begebe?
  • Darf mein Chef verlangen, dass ich 2 Wochen zuhause bleibe, obwohl ich in einem Nicht-Risiko-Gebiet Urlaub gemacht habe?
  • Darf der Arbeitgeber nach meinem Reiseziel fragen?
  • Was ist, wenn ich mich im Urlaub infiziert habe?
  • Was ist, wenn ich mich im Urlaub in D infiziere? Kann ich dann den Urlaub verlängern?
  • Inwiefern habe ich einen Anspruch dann im Home Office zu arbeiten – wenn ich zum Beispiel in einem Risikogebiet war?
  • Besteht ein Anspruch auf Vergütung, wenn ich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurückkehren kann?
  • Wie beeinflusst Kurzarbeit das Urlaubsentgelt?
  • Was raten Sie allgemein Urlaubern?
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