Bei seiner Geiselnahme im Gefängnis in Burg bei Magdeburg hat der Attentäter von Halle einen schussfähigen, waffenähnlichen Gegenstand benutzt.
Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Bundeskriminalamtes, teilte die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg heute mit.
Der Schussapparat habe hauptsächlich aus Bauteilen eines Tackers, einem Holzstift, Drähten und einem kleinen Metallrohr bestanden. Damit hatte der Halle-Attentäter im Dezember nacheinander zwei Wärter in seine Gewalt gebracht, um aus der Haftanstalt zu fliehen. Der Versuch scheiterte, anschließend wurde in ein Gefängnis nach Bayern verlegt.
Zunächst war unklar, ob es sich tatsächlich um einen gefährlichen Gegenstand handelte. Nun steht fest, das Gerät war schussfähig. Allerdings habe die Auftreffenergie bei einem Schussversuch bei unter 0,4 Joule aus 20 Zentimeter Entfernung gelegen.
Zum Vergleich:Bei einem Luftgewehr liegt der Wert bei bis zu 7,5 Joule.