Im Februar treten einige Gesetzesänderungen in Kraft. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Kein Zinkoxid mehr in Kosmetik
Die EU-Kosmetikverordnung schreibt vor, dass Sprays und andere Kosmetika kein Zinkoxid mehr enthalten dürfen, das versehentlich eingeatmet werden kann. Das Inhalieren von Zinkoxid-Partikeln kann im Extremfall eine Lungenentzündung auslösen. Ab dem 24. Februar dürfen solche Artikel nicht mehr in den Handel kommen. Bereits ausgelieferte Kosmetika können noch bis zum 24. Mai verkauft werden. Schon seit dem 27. Januar gilt ein ähnliches Verbot für Kosmetika mit dem Konservierungsstoff Methylisothiazolinon - aber auch hier gibt es eine dreimonatige Übergangsfrist bis 27. April.
Frauen werden besser vor Gewalt geschützt
Auch in Deutschland tritt die Istanbul-Konvention in Kraft. Das internationale Abkommen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zu zahlreichen Maßnahmen, die eine umfassende Prävention, den Schutz der Opfer und die Verurteilung der Täter zum Ziel haben. Deutschland hat nach Angaben der Bundesregierung alle Verpflichtungen der Konvention längst erfüllt - etwa durch den rechtlichen Grundsatz "Nein heißt Nein". Neu ist aber ab 1. Februar 2018, dass sich Betroffene vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention berufen können.
Neue Regeln bei YouTube
YouTube verschärft seine Werbe-Richtlinien. Wer mit seinen Videos und Werbung Geld verdienen will, brauchte bisher mindestens 10.000 Views. Ab Februar liegt die Schwelle bei 10.000 Views plus 1.000 Abonnenten. Außerdem ist eine sogenannte "Watch Time" von mindestens 4.000 Stunden innerhalb von 12 Monaten nötig.
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Diesel-Fahrverbote
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am 22. Februar zu Fahrverboten für Diesel-Autos in Düsseldorf. Das Urteil im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und dem Land Nordrhein-Westfalen könnte bundesweite Bedeutung haben, wenn das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich die rechtlichen Voraussetzungen für Diesel-Fahrverbote festlegt.
Neue Regeln bei Versicherungen
Ab dem 23. Februar ist die neue Regelung zum Versicherungsbetrieb in der EU gültig. Die schreibt vor, dass Versicherungskunden genauere Informationen in der jährlich übermittelten Standmitteilung übergeben werden müssen. Zudem fordert die überarbeitete Richtlinie namens Insurance Distribution Directive höhere Transparenz, wenn Restschuldversicherungen abgeschlossen werden. Dadurch sollen Verbraucher eine qualitativ hochwertigere Beratung erhalten. Bis zum 1. Oktober 2018 müssen Versicherungsanbieter diese Richtlinie umgesetzt haben.
eBay verschiebt AGB-Änderung vom 1. Februar auf den 1. Mai
Eigentlich wollte das Online-Auktionshaus eBay zum 1. Februar neue AGB's geltend machen. Die Händler sollen dazu aufgefordert werden, dem US-Konzern das Recht zur Nutzung ihrer Bilder und sonstigen Produktdaten einzuräumen. Zunächst hieß es vom Konzern: "Wenn Sie der Geltung der neuen eBay-AGB's bis zum 1. Februar 2018 nicht zugestimmt haben, müssen wir Ihr eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausschließen." Die Kommunikationsagentur Faktor3, die eBay in Deutschland vertritt, teilte nun mit, dass die Frist auf den 1. Mai verschoben wird, da die AGB-Änderung zum 1. Februar zahlreichen Händlern Probleme bereitet habe. Händler haben nun bis zum 30. April Zeit, den neuen AGB's zuzustimmen - tun sie das nicht, wird ihr Konto am 1. Mai vom Handel auf eBay ausgeschlossen.