Gesetzesänderungen

Änderungen ab November

Gebäudeenergiegesetz

Am 1. November tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass Eigentümer von Bestandsgebäuden bestimmten Nachrüst- und Austauschpflichten nachkommen müssen. Zudem enthält es Regelungen darüber, welche Anteile erneuerbarer Energien bei einem Neubau zum Heizen oder Kühlen verwendet werden müssen.

Nutri-Score auf Lebensmitteln

Anfang des Monats wird dieNährwert-Ampel mit Namen Nutri-Score eingeführt. Die fünfstufige Farb-Buchstabenkombination reicht von einem grünen A für gesunde Lebensmittel bis zu einem roten E was auf ungesunde Lebensmittel hinweist. Eine Grafik auf der Vorderseite derVerpackungensoll es den Verbrauchern ermöglichen, Produkte zu bewerten und miteinander zu vergleichen. Die Kennzeichnung ist für Hersteller allerdings freiwillig.

Dosierung auf Rezepten

Ebenfalls ab dem 1. November sind Ärzte verpflichtet, auf jedem Rezept die Dosierung des verordneten Arzneimittels anzugeben. Dadurch soll die Arzneimittelsicherheit erhöht und Fehldosierungen vermieden werden. Für Apotheken bedeutet dies nicht zuletzt eine weitere Angabe, die zu prüfen und gegebenenfalls zu ergänzen ist, um Strafen der Krankenkassen zu vermeiden.

Muster-Quarantäneverordnung

Ab dem 8. November soll eine neue Musterverordnung zur Quarantänepflicht für Reiserückkehrer gelten. Personen die sich vor der Einreise nach Deutschland in einem vom Robert Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Land oder einer solchen Region aufgehalten haben, müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Die bisherige Regelung sah vierzehn Tage vor. Wer die Selbstisolation vorzeitig beenden möchte, kann frühestens am fünften Tag nach der Einreise einen Coronavirus-Test durchführen lassen. Wenn das Ergebnis negativ ist, endet die Pflicht zur Quarantäne.

Stichtag für KFZ Wechsel

Wer seine Autoversicherung wechseln möchte, sollte sich den November dick im Kalender anstreichen. Der 30. November ist jährlich der Stichtag für einen möglichen Wechsel. Die meisten Verträge laufen über das Kalenderjahr und die Kündigung muss in der Regel einen Monat vor Ende der Laufzeit eingegangen sein. Wer die Kündigung verpasst, muss ein weiteres Jahr in der Kfz-Versicherung bleiben.

Wechsel der Steuerklasse

Ein Steuerklassenwechsel für das Kalenderjahr 2020 kann bis spätestens 30. November von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern beantragt werden. Der Wechsel ist nur einmal im Jahr möglich und muss in Papierform beim Finanzamt oder auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums eingereicht werden.

Seite teilen