Ab heute treten im SAW-Land weitere Corona-Lockerungen in Kraft. Ein Überblick, was in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Niedersachsen gilt.
Sachsen-Anhalt
- 3G in Gastronomie und Hotels: Das 2G Modell wird durch das 3G Modell ersetzt.
- Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen können 60 % der Kapazität auslasten. Allerdings maximal 6.000 Personen.
- Großveranstaltungen im freien, mit 75 % Auslastung und maximal25.000 Personen
- Bei Großveranstaltungen gilt weiterhin das 2G-Plus Prinzip
- Clubs und Diskotheken dürfen mit 2G-Plus-Modell öffnen
- Organisierter Sportbetrieb wie Verein oder Fitnessstudioist mit 3G-Modell möglich
- Streichung der verpflichtenden Kontaktnachverfolgung
- Ab 07. März entfällt die Maskenpflicht im Unterricht
Sachsen
- Kontakterfassung nur noch in Sozial und Gesundheitswesen
- Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen entfällt
- Keine begrenzte Kundenzahl nach Quadratmeter
- 3G Regel für Gastronomie und Hotels sowie Bars ohne Tanzfläche
- Clubs und Diskotheken können wieder unter Beachtung der 2Gplus-Regel öffnen
- Veranstalter von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitigen Besuchern können zwischen dem Zugang nach der 2G- oder 3G-Regel wählen
- im Innenbereich maximal 60 Prozent Auslastung, höchstens 6.000 Personen gleichzeitig
- im Außenbereich maximal 75 Prozent, höchstens 25.000 Personen gleichzeitig
- Sowohl bei kleineren, als auch Großveranstaltungen muss keine Maske am eigenen Platz getragen werden.
- 3G Regel gilt in Sportstätten mit Innenbereichen, Fitnessstudios, Bädern, Saunas, Messen
- Kein G-Nachweis gilt für Campingplätze, Ferienwohnungen, Außensportanlagen, Kirchen, Reisebüros/Versicherungen/Solarien
Niedersachsen
- 3G Regel für Gastronomie und Hotels
- Clubs und Diskotheken dürfen mit 2G-Plus-Modell öffnen und es muss eine FFP2-Maske getragen werden, außer im sitzen
- bei Veranstaltungen innen und außen mit mehr als 2.000 Personen gilt 2G
- bei Veranstaltungen innen und außen mit 50 bis2.000 Personen gilt 3G ohne Abstandsregel, drinnen muss eine FFP2 Maske getragen werden außer am Platz
- In Sportanlagen gelten keine Beschränkungen mehr außer eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, außer beim Sporttreiben oder im sitzen