Maske auf dem Boden

Das SAW-Land lockert weiter

Das gilt seit 04. März in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Niedersachsen 

Ab heute treten im SAW-Land weitere Corona-Lockerungen in Kraft. Ein Überblick, was in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Niedersachsen gilt.

Sachsen-Anhalt

  • 3G in Gastronomie und Hotels: Das 2G Modell wird durch das 3G Modell ersetzt.
  • Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen können 60 % der Kapazität auslasten. Allerdings maximal 6.000 Personen.
  • Großveranstaltungen im freien, mit 75 % Auslastung und maximal25.000 Personen
  • Bei Großveranstaltungen gilt weiterhin das 2G-Plus Prinzip
  • Clubs und Diskotheken dürfen mit 2G-Plus-Modell öffnen
  • Organisierter Sportbetrieb wie Verein oder Fitnessstudioist mit 3G-Modell möglich
  • Streichung der verpflichtenden Kontaktnachverfolgung
  • Ab 07. März entfällt die Maskenpflicht im Unterricht

Sachsen

  • Kontakterfassung nur noch in Sozial und Gesundheitswesen
  • Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen entfällt
  • Keine begrenzte Kundenzahl nach Quadratmeter
  • 3G Regel für Gastronomie und Hotels sowie Bars ohne Tanzfläche
  • Clubs und Diskotheken können wieder unter Beachtung der 2Gplus-Regel öffnen
  • Veranstalter von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitigen Besuchern können zwischen dem Zugang nach der 2G- oder 3G-Regel wählen
  • im Innenbereich maximal 60 Prozent Auslastung, höchstens 6.000 Personen gleichzeitig
  • im Außenbereich maximal 75 Prozent, höchstens 25.000 Personen gleichzeitig
  • Sowohl bei kleineren, als auch Großveranstaltungen muss keine Maske am eigenen Platz getragen werden.
  • 3G Regel gilt in Sportstätten mit Innenbereichen, Fitnessstudios, Bädern, Saunas, Messen
  • Kein G-Nachweis gilt für Campingplätze, Ferienwohnungen, Außensportanlagen, Kirchen, Reisebüros/Versicherungen/Solarien

Niedersachsen

  • 3G Regel für Gastronomie und Hotels
  • Clubs und Diskotheken dürfen mit 2G-Plus-Modell öffnen und es muss eine FFP2-Maske getragen werden, außer im sitzen
  • bei Veranstaltungen innen und außen mit mehr als 2.000 Personen gilt 2G
  • bei Veranstaltungen innen und außen mit 50 bis2.000 Personen gilt 3G ohne Abstandsregel, drinnen muss eine FFP2 Maske getragen werden außer am Platz
  • In Sportanlagen gelten keine Beschränkungen mehr außer eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, außer beim Sporttreiben oder im sitzen
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