Bundesgerichtshof

Wann können Pauschalreisen kostenfrei storniert werden?

Bundesgerichtshof schaltet EuGH ein

Der Bundesgerichtshof (BGH) wollte sich zu der Frage äußern, in welchen Fällen Pauschalurlauber ohne Stornokosten von einer Reisebuchung zurücktreten können.

Streitpunkt Japan-Reiseabsage wegen Corona

Der Kläger war bei Ausbruch der Corona-Pandemie von einer teuren Japan-Reise abgesprungen, die wenig später sowieso abgesagt werden musste. Von einem Münchner Reiseveranstalter will er knapp 1540 Euro Stornogebühren zurück, die er zunächst vertragsgemäß gezahlt hatte.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Ein Recht auf kostenlosen Rücktritt gibt es laut Gesetz nur, wenn "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" die Reise "erheblich beeinträchtigen". Ob es dabei allein auf den Zeitpunkt des Rücktritts oder auch auf die weitere Entwicklung ankommt, ist umstritten.

Weiterleitung an EuGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) neigt zu einer urlauberfreundlichen Entscheidung, aber erst einmal ist Geduld gefragt: Die Karlsruher Richterinnen und Richter gaben bekannt, dass sie in der Frage den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschalten.

Ein endgültiges Urteil wird es also erst geben, wenn eine Vorabentscheidung aus Luxemburg vorliegt.

Reiseveranstalter bieten Flex-Tarife an - gegen Aufpreis

Inzwischen bieten viele Reiseveranstalter unter bestimmten Bedingungen eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung wegen Corona an. Bei sogenannten Flex-Tarifen lässt sich die Möglichkeit gegen Aufpreis hinzubuchen. Reisende, die Flug und Unterkunft auf eigene Faust buchen, sind generell nicht so gut abgesichert wie Pauschalurlauber. Für sie gelten nicht dieselben Regeln.

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