Kinderzimmer-Dealer

Fall des Kinderzimmerdealers

Der Bundesgerichtshof soll über den „Kinderzimmerdealer“-Fall aus Leipzig entscheiden.

So will es die Staatsanwaltschaft. Sie hat gegen das Urteil des Landgerichts nun Rechtsmittel eingelegt um die aus ihrer Sicht noch vielen Unklarheiten vor dem BGH aufzuklären.

Der „Kinderzimmerdealer“ war vorige Woche zu 4,5 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Bereits 2015 war er wegen Online-Drogenhandels aus seinem Kinderzimmer schuldig gesprochen worden.

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