Er wurde alsDoppelmörderverurteilt, weil er bei einem Einbruch in Thale zwei Männer mit einer Eisenstange erschlagen hat: Die lebenslange Freiheitsstrafe, bei der auch eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, hat nun Bestand. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe veröffentlichte am Mittwoch einen Beschluss, in dem er die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg als unbegründet verwirft. Die Nachprüfung habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Das Landgericht hatte den damals 28-Jährigen am 21. November 2017 verurteilt. Demnach hatte der Mann in der Nacht zum 14. August 2015 im Haus eines 87 Jahre alten, fast blinden Mannes und dessen 57-jährigen körperbehinderten Sohnes nach Bargeld und einer EC-Karten-Pin gesucht. Der Senior war wach geworden und bemerkte den Eindringling. Dieser schlug mit einer Eisenstange auf beide Männer ein. Die Opfer starben nach kurzer Zeit. Um die Spuren zu vernichten, griff der Täter zu einem Benzinkanister und legte einen Brand.