Gesetzesänderungen

Änderungen zum 1. Juli

Reisewarnung - Mindestlohn - Plastikverbot 

Was ändert sich ab 1. Juli, wir geben euch einen Überblick.

Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt. Am 1. Januar erhöhte er sich von 9,35 auf 9,50 Euro. Nun steigt ernochmals um zehn Cent auf 9,60 Euro.

Rentensteigen im Osten

Zum 1. Juli werden die Renten in Ostdeutschland um 0,72 Prozent steigen. Die Rentner in Westdeutschland erhalten jedoch keine Erhöhung ihrer Bezüge. Grund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat. Diese ist Grundlage für die jährliche Rentenanpassung. Nach den vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen und -gehältern des Vorjahres müssten die Rentenwerte eigentlich sogar sinken. Die sogenannte Rentengarantie sorgt in den westdeutschen Bundesländern aber dafür, dass die Renten trotzdem nicht gekürzt werden. Die Erhöhung des Ost-Rentenwerts entspricht der gesetzlich vorgesehenen Ost-West-Angleichung. Der für die neuen Bundesländer maßgebliche aktuelle Rentenwert steigt damit auf 33,47 Euro. Für die westdeutschen Bundesländer beträgt der Rentenwert dann weiterhin 34,19 Euro.

Verbot von Einwegplastik

Viele Produkte aus Einwegplastik sind in Deutschland ab dem 3. Juli verboten. Betroffen sind Artikel, für die es Alternativen gibt, etwa Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweggeschirr. Auch bestimmte Trinkbecher sowie Einwegbehälter aus Styropor dürfen nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden. Vorhandene Ware darf noch verkauft werden.

Mehr Krankenkassen-Leistungen

Menschen mit schwerer Parodontitis profitieren von einem umfangreicheren Therapieangebot - sie bekommen nun eine systematische Behandlung, die laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) dem „aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse der Zahnmedizin“ entspricht.

Der Zugang zu längeren Physio-, Sprach- und Ergotherapie-Maßnahmen wird leichter. Ein langfristiger Einsatz dieser Behandlungen auf Kosten der Kassen ist bei mehr Krankheiten möglich als zuvor.

Schwangere mit Rhesus-negativer Blutgruppe können den Rhesusfaktor ihres Ungeborenen künftig schon während der Schwangerschaft auf Kassenkosten durch einen Bluttest bestimmen lassen. Diese Frauen vermeiden damit womöglich eine Behandlung mit Anti-D-Immunglobulinen, zu der ihnen bisher immer vorsorglich geraten wird.

Eine Krebstherapie kann zum Verlust der Fruchtbarkeit führen. Um später trotzdem Kinder zu bekommen,kann man Spermien und Eizellen vorher einfrieren lassen. So bleibt die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung.

Die sogenannte Kryokonservierung steht allen gesetzlich Versicherten zu - nicht nur Krebspatienten.

Die Kosten für die Entnahme und das Einfrieren von Eizellen bei Frauen liegen für junge Erwachsene mit Krebs zwischen 3 500 und 4 300 Euro. Für das Einfrieren von Spermien beim Mann sind es um die 500 Euro. Dazu kämen jährliche Lagerungskosten von rund 300 Euro.

Frauen haben bis zum vollendeten 40. Lebensjahr Anspruch auf die Kostenübernahme, Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Ein rückwirkender Anspruch besteht nicht. ABER: wer schonmit der Kryokonservierung begonnen hat, bekommt von der Kasse die weiterenKosten bezahlt.

Maßnahmen der Bundesnotbremse enden

Alle Maßnahmen der Bundesnotbremse tretenam30. Juni offiziell außer Kraft. Somit endet auch diegesetzliche Home-Office-Pflicht. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten nicht mehr ermöglichen, zu Hause zu arbeiten.

Unternehmen müssen ihren Beschäftigten aber weiterhin zwei Tests pro Woche anbieten. Allerdings ist dies laut neuer Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht mehr erforderlich, wenn Arbeitgeber «durch andere geeignete Schutzmaßnahmen einen gleichwertigen Schutz der Beschäftigten» sicherstellen oder nachweisen können, zumBeispiel wenn diese vollständig geimpft sind.

Arbeitgeber sind demnach aber weiterhin gehalten, «die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen (...) auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren». Zudem bleibt es dabei, dass betriebliche Hygienepläne erstellt und Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, etwa durch Trennwände und Abstandsregeln. Wo das nicht möglich ist, müssen medizinische Masken zur Verfügung gestellt werden.

Die verbindliche Vorgabe, dass eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person nicht unterschritten werden darf, entfällt allerdings.

Wegen der niedrigen Inzidenzen griffen weitere Regelungen der Bundesnotbremse zuletzt ohnehin nicht mehr. Die epidemische Notlage bleibt allerdings noch bis 30. September bestehen.

Die Kinos öffnen wieder

Die großen Lichtspielhäuser haben sich bundesweit auf den 1. Juli geeinigt und öffnen alle wieder ihre Pforten.

Reisewarnungen enden

Zum 1. Juli hebt die Bundesregierung dieReisewarnungfür alle Corona-Risikogebiete auf. Mehr als 80 Länder weltweit sind betroffen. In der Europäischen Union sind nur noch einzelne Regionen in Spanien, Irland, Kroatien und Schweden dabei.

Hier geht's zum Auswärtigen Amt.

Impfzertifikat

Am Donnerstag startet offiziell das EU-Impfzertifikat. Viele Länder geben esbereits seit Wochen aus, darunter Deutschland. Mit dem Nachweis, den vollständig Geimpfte bekommen,soll im Urlaub vieles einfacher werden, zum Beispiel das Einchecken am Flughafen oder im Hotel. Die genauen Regelungen bestimmt allerdings jedes EU-Land selbst. Den Nachweis kann man auf das Smartphone laden (etwa in der Corona-Warn-App) oder aber in Papierform bei sich tragen. Ausgegeben wird er bei Ärzten undin Apotheken.

Fragen und Antworten

Versandhandel: Zoll-Freigrenze fällt weg

Ab dem 1.Juli2021 fällt die bisherige Zoll-Freigrenze von 22Euro weg. Das bedeutet, dass man in der Regel für jede Ware, die in einem Drittland (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellt wird, Einfuhrabgaben bezahlt. Der Verkäufer kann sich aber für dasImport One Stop Shop(IOSS) der EU registrieren, dannentstehen bei Waren im Wert von höchstens 150Euro, die man außerhalb derEU kauft, beim Zoll keine zusätzlichen Gebühren.

Neue Regelungen für DHL-Zusteller

Ab Juli müssenDHL-Zusteller nicht mehr beim Empfänger klingeln, wenn Ihr mit dem Dienstleister zuvor eine Ablage-Vereinbarung getroffen habt.Allerdings müssen sich Kunden keine Sorgen machen, dass die Ware still und heimlich geliefert wird und die Pakete tagelang unentdeckt in der Garage stehen. „Über die erfolgreiche Zustellung einer Sendung am vereinbarten Ort benachrichtigen wir Sie wie gewohnt mit einer Karte im Briefkasten oder per E-Mail“, erklärt DHL.

KFW-Förderung

Wer ein Haus baut oder saniert und dafür Fördermittel des Bundes will, muss vom 1. Juli an neue Regeln beachten. Dann greift die neue «Bundesförderung für effiziente Gebäude» (BEG), die mehrere Programme der Bank KfW und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ablöst. Die Förderung soll damit attraktiver werden. Außerdem muss nur noch ein einziger Antrag gestellt werden.

Mobilfunk

Die Deutsche Telekom und Vodafone schalten ihre Funknetze der dritten Generation (3G oder UMTS) zum 30. Juni ab. Davon betroffen sind Kunden, die ein sehr altes Smartphone benutzen oder einen Vertrag haben, der nicht den neueren 4G/LTE-Standard einschließt. Das sind wenige Verbraucher: Bei Vodafone machte 3G zum Jahreswechsel 2,5 Prozent des mobilen Datenverkehrs aus. O2 will das 3G-Netz bis zum Jahresende abschalten. Telefongespräche oder klassische SMS-Nachrichten sind weiter möglich, weil der auf Telefonie ausgerichtete Mobilfunk-Standard der zweiten Generation (2G/Edge) bestehen bleibt.

Online-Casinos werden legal

Am 1. Juli tritt ein neuer Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft. Damit werden in ganz Deutschland Online-Casinos legal. Der Vertrag soll ein deutschlandweit einheitliches Niveau beim Spieler- und Jugendschutz ermöglichen. Künftig ist beispielsweise für Netz-Glücksspiele ein Spielkonto zwingend erforderlich. Dafür müssen sich Spieler identifizieren und authentifizieren. So sollen Minderjährige ausgeschlossen werden. Außerdem dürfen Spieler grundsätzlich nur bis zu 1000 Euro im Monat auf das Spielkonto einzahlen und diesen Betrag nutzen. Gleichzeitig werden Online-Poker-Varianten und virtuelle Automatenspiele privater Anbieter in engem Rahmen legalisiert, wie es die Berliner Senatskanzlei formuliert. Ziel sei es, den Schwarzmarkt einzudämmen.

Auch bei der Werbung für Sportwetten gibt es Neuerungen - so dürfen aktive Fußballer beziehungsweise Funktionäre nicht mehr Wettanbieter anpreisen - Stars ohne aktuelles Amt (wie zum Beispiel Lothar Matthäus) aber schon.

Überwacht wird das künftig von einer zentralen Aufsichtsbehörde. Die soll ihren Sitz in Halle haben.

Schulferien

Nach und nach starten jetzt alle Schüler in Deutschland in die Sommerferien. Als letztes Bundesland startet Bayern am 30. Juli. Bis zum 1. August sind dann für ein Wochenende alle Schüler in Deutschland in den großen Ferien.

Seite teilen