4. Prozesstag um Halle-Attentäter

Persönliches Umfeld des Angeklagten im Fokus

Am vierten Prozesstag zum rechtsterroristischen Anschlag in Halle hat das Gericht das Umfeld des Angeklagten unter die Lupe genommen. Nachdem dessen Eltern und die Halbschwester am Mittwoch ihr Recht auf Zeugnisverweigerung in Anspruch genommen hatten, rief Richterin Ursula Mertens den früheren Freund der Halbschwester in den Zeugenstand. Der 31-Jährige war nach eigenen Angaben mehrere Jahre mit der Halbschwester zusammen und hat mit ihr ein Kind, weshalb er auch noch immer Kontakt zu der Familie habe. Außerdem gab er an, in seiner Jugend Teil der rechtsextremen Szene gewesen zu sein. Davon distanziere er sich inzwischen aber seit langem.

Seit vorigem Dienstag läuft vor dem dem Oberlandesgericht Naumburg der Prozess gegen den Sachsen-Anhalter Stephan Balliet. Der Prozess findet aus Platzgründen im Landgericht Magdeburg statt, im größten Gerichtssaal Sachsen-Anhalts. Die Bundesanwaltschaft wirft Balliet 13 Straftaten vor, darunter Mord und versuchten Mord. Der 28 Jahre alte Angeklagte hatte vorige Woche eingeräumt, am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht zu haben, in der Synagoge von Halle ein Massaker anzurichten. Dort feierten zu dem Zeitpunkt 52 Menschen den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur. Nachdem er nicht in die Synagoge gelangt war, erschoss er eine zufällig vorbeikommende 40 Jahre alte Passantin und später einen 20-Jährigen in einem Dönerimbiss.

Zu Beginn des Prozesstages waren zunächst nacheinander Mutter, Vater und Halbschwester in den Saal gerufen worden. Der Angeklagte suchte Blickkontakt zu seinen Verwandten - der Vater nickte ihm kurz zu. Die Halbschwester, Tochter der Mutter des Angeklagten, schien den Blicken des 28-Jährigen auszuweichen und sprach mit zittriger Stimme. Nach Angaben ihres Ex-Partners, hat die Schwester des Angeklagten den Kontakt zu Balliet in Folge des Anschlags abgebrochen. Der Ex-Freund beantwortete daraufhin stundenlang die Fragen der Richterin und der Anwälte.

Dabei wurde er vor allem nach persönlichen Eindrücken über den Angeklagten gefragt und dessen politischer Einstellung. Der Zeuge berichtete von einigen Vorfällen, die auf die rechtsextreme Einstellung des Angeklagten hindeuteten. So habe Balliet in einem Supermarkt zwei Menschen angeschrien, weil die sich nicht auf Deutsch unterhalten hätten. Außerdem habe sich der Angeklagte auch einmal antisemitisch geäußert. Den Angeklagten beschrieb als Einzelgänger. «Ich kenne niemanden, den er als Freund bezeichnet hätte». Versuche, den Angeklagten in seinen Freundeskreis zu integrieren, seien gescheitert.

Aus schwierigen familiären Verhältnissen kommt Balliet laut den Aussagen nicht:Die Mutter, eine Lehrerin, und der Vater, ein Elektroniker, hätten zwar immer viel gearbeitet. Für ihre beiden Kinder hätten sie sich aber immer Zeit genommen. Außerdem hätten Mutter und Vater auch nach ihrer Scheidung ein gutes Verhältnis gehabt. So gut wie jeden Sonntag sei er mit seiner damaligen Freundin und dem Kind beim Essen bei den Eltern im Landkreis Mansfeld-Südharz zu Gast gewesen.

Die Nebenkläger fragten mehrfach nach den Themen, die dabei besprochen worden seien. Eines davon sei die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung 2015 gewesen, die der Angeklagte als einen Grund für sein rechtsextremes Weltbild angeführt hatte. Am Tisch habe es aber keine eindeutige Meinung dazu gegeben, sagte der Zeuge. Die Anwälte wollten außerdem wissen, welche Musik im Elternhaus gelaufen sei. Der Zeuge nannte die Bands «Freiwild» und «Böhse Onkelz». Beide sind in der rechten Szene sehr beliebt.

Der Angeklagte hatte bisher immer betont, dass seine Familie nichts von seinem Anschlagsplan und seinem radikalen Weltbild gewusst habe. Die Nebenkläger hatten in den ersten Prozesstagen vor allem bezweifelt, dass das Umfeld des Beschuldigten seine rechtsradikale Einstellung nicht mitbekommen habe.

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