4 Jahre Haft für Straßenbahnschläger

Opfer fast tot getreten

Erst randalierten sie in einer Straßenbahn, dann traten sie einen einschreitenden 22-Jährigen fast tot: Das LandgerichtMagdeburghat am Donnerstag zwei junge Männer wegen gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafen von vier Jahren verurteilt. Der Jüngere soll wegen Drogen- und Alkoholkonsums in eine Entziehungsanstalt. In das Urteil flossen vorherige Strafen ein, beide Angeklagte hatten immer wieder Gewaltdelikte begangen. Zur Tatzeit standen sie unter Bewährung.

«Die Tat war brutal und sinnlos und durch nichts zu rechtfertigen», fasste die Vorsitzende Richterin zu Beginn der Urteilsbegründung zusammen. Die damals 17 und 18 Jahre alten Deutschen hatten am 10. August 2019 gemeinsam mit Bekannten in einer Straßenbahn Krach gemacht, Sitze aus der Verankerung gerissen. Der 22-Jährige sprach sie an. Nach einem Wortwechsel schlugen die Angeklagten ihr Opfer zunächst, der Mann fiel, sie traten auf ihn ein - das ergab sich laut der Vorsitzenden Richterin aus Zeugenaussagen. Der 22-Jährige erlitt unter anderem diverse Brüche am Kopf, die potenziell, aber nicht akut lebensgefährlich gewesen seien.

Das Jugendstrafrecht kann für Täter bis zu 21 Jahren angewendet werden. Es ist milder als das Erwachsenenstrafrecht und berücksichtigt zum Beispiel Entwicklungsdefizite.

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