Geldscheine

150 Millionen Euro Soforthilfen wegen Corona

Anträge ab heute möglich

Läden und Gaststätten sind per Verordnung geschlossen, Messen und Veranstaltungen fallen aus, Künstlern, Freiberuflern und Selbstständigen brechen die Aufträge weg: Seit Wochen sorgen sich viele Unternehmen und Unternehmer wegen der Folgen der Corona-Pandemie um ihre Existenz und hoffen auf Hilfe vom Staat. Nach Erleichterungen bei Steuern und Kurzarbeitergeld stellte Sachsen-Anhalt jetzt auch sein erstes Programm vor, mit dem betroffene kleine Betriebe und Selbstständige an Cash kommen können.

Wie sieht das Programm aus?

Es geht um Soforthilfen, die unkompliziert beantragt werden können und schnell ausgezahlt werden sollen, wie Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) am Donnerstag ankündigte. Profitieren können Soloselbstständige, Freiberufler, Künstler, Land- und Forstwirte sowie Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern. Konkret geht es um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, mit einem Gesamtvolumen von 150 Millionen Euro. Zudem sollen Darlehen von bis zu 100 Millionen Euro ausgezahlt werden.

Wie kann das Geld beantragt werden?

Die landeseigene Investitionsbank soll die Soforthilfen auszahlen. Auf ihren Seiten soll den bisherigen Ankündigungen zufolge ab Montag ein Formular bereitstehen, um die Hilfen zu beantragen. Wer das Geld bekommen will, muss an Eides statt versichern, dass seine wirtschaftlichen Schwierigkeiten existenzbedrohend sind und er die laufenden Kosten nicht aus anderen Quellen bestreiten kann. Als diese laufenden Kosten gelten alle laufenden betrieblichen Kosten wie Mieten, Pachten, Leasingraten, Versicherungen, Energiekosten und Instandhaltungskosten. Mehr Nachweise sind laut Willingmann nach jetzigem Stand nicht nötig. Es gebe allerdings weitere Verhandlungen mit dem Bund zum Prozedere.

Wer bekommt wie viel?

Konkret ist laut Willingmann geplant, dass Soloselbstständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern bis zu 9000 Euro bekommen können. Betriebe bis zehn Beschäftigte können bis zu 15 000 Euro Soforthilfe beantragen. Darüber hinaus gibt es für Unternehmen mit bis zu 25Mitarbeitern bis zu 20 000 Euro und für Betriebe bis 50 Beschäftigte bis zu 25 000 Euro, hieß es.

Warum gibt es Soforthilfe nur für diese Betriebsgrößen?

Wirtschaftsminister Willingmann hatte bereits im Vorfeld deutlich gemacht, dass vor allem sehr kleine Betriebe und Soloselbstständige auf Geldspritzen angewiesen sind, weil sie für gewöhnlich solche herben Einschnitte schlechter wegstecken können als größere Unternehmen. Zudem hat Sachsen-Anhalt eine sehr kleinteilige Wirtschaftsstruktur. Die Statistiker der Bundesagentur für Arbeit rechnen mehr als drei Viertel aller 56 000 Unternehmen in Sachsen-Anhalt der Gruppe der Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten zu. Mehr als ein Sechstel hat zwischen 10 und 50 Beschäftigten, so dass nur den kleinsten Anteil der Unternehmen per se kaum ausschließt.

Wollte nicht auch der Bund Geld geben?

Ja, und das tut er auch. Der Bund stellt deutschlandweit 50 Milliarden Euro an Zuschüssen für kleine Betriebe, Selbstständige und Freiberufler bereit. Sie werden jedoch über die Länder ausgezahlt. Das heißt, alle Soforthilfen für existenzbedrohte Unternehmen bis 10 Beschäftigte kommen aus dem Bundestopf. Die restlichen Hilfen stellt Sachsen-Anhalt bereit. Für die Betroffenen macht das aber keinen Unterschied. Sie wenden sich einfach an die Investitionsbank, füllen das Formular aus - und bekommen bei Bewilligung von dort ihr Geld. Oder wie Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) es zusammenfasst:Es gibt ein Formular, einen Gang und eine Entscheidung.

Kann das Geld auch von denen beantragt werden, die per Verordnung schließen mussten?

Ja, sagt Wirtschaftsminister Willingmann. Jeder, der durch die Corona-Krise in Existenznot kommt und das per Eid versichert, kann das Programm nutzen. Die Auszahlungen würden dann eventuell mit anderen Ansprüchen, etwa auf Entschädigungen vom Staat, verrechnet.

Wird das Geld denn reichen?

Ja, sagt Finanzminister Michael Richter (CDU). Rein rechnerisch könnte das Geld schnell aufgebraucht sein: Sollten 6000 Betriebe mit 26 bis 50 Mitarbeitern den Maximalsatz von 25 000 Euro beantragen, wären die 150 Millionen Euro schon aufgebraucht. Doch diese Summe könne ebenso aufgestockt werden wie die Bundeshilfen, so Richter. Wirtschaftsminister Willingmann sprach gar von einem «schier unendlichen Topf». Keiner müsse Angst haben, dass er leer ausgehe, weil andere die Soforthilfen schneller beantragten. «Wie in anderen Lebenslagen ist es auch in diesem Fall nicht geboten, zu hamstern.» Anträge sollen nach jetzigem Stand bis Ende Juni möglich sein.

Woher nimmt Sachsen-Anhalt das Geld?

Das ist eine gute Frage, denn im gerade erst verabschiedeten Haushalt für 2020/2021 tauchen die Summen für das Paket noch nicht auf. Deswegen soll der Landtag nächste Woche schon über einen Aufschlag von einer halben Milliarde Euro auf die für dieses Jahr eingeplanten knapp 12 Milliarden Euro beraten. Ziel sei es, den Nachtragshaushalt schon am Donnerstag zu verabschieden, sagte Finanzminister Richter. Haseloff appellierte an die Abgeordneten: Alle Landeshilfen zur Corona-Krise seien nur umsetzbar, wenn die Volksvertreter mit einem Nachtragshaushalt den Weg dafür freimachen. Der Appell kommt nicht von ungefähr: Das letzte Wort beim Landesgeld hat immer der Landtag.

Was sagen Wirtschaftsvertreter zu den Plänen?

Der Präsident der Industrie- und Handelskammer Magdeburg, Klaus Olbricht, begrüßt das Programm. Er gehe davon aus, dass die Soforthilfe jetzt unbürokratisch und schnell anlaufe, teilte er mit. «Wir stehen gemeinsam vor einer Riesenaufgabe, die wir gemeinsam bewältigen werden.» Die Handwerkskammern Magdeburg und Halle bieten ihren Mitgliedsbetrieben an, sie zu den Hilfen zu beraten. Das werde eine Mammutaufgabe, erklärte der Präsident der Handwerkskammer Magdeburg, Hagen Mauer. «Wir erwarten Tausende von Anträgen.»

Weitere Aussagen zumHilfspaket:

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff erklärt hierzu: „Wir haben sehr viele kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt. Ihnen wollen wir in der Krise schnell, effektiv und unbürokratisch helfen. Mit dem Hilfspaket senden wir ein entschlossenes und starkes Signal aus.“

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann betont: „Es ist gut, dass wir uns innerhalb der Landesregierung darauf verständigen konnten, die Bundeshilfen durch ein landeseigenes Programm zu ergänzen. Sachsen-Anhalts Wirtschaftsstruktur ist sehr kleinteilig. Kleine Unternehmen können einer derartigen Krise jedoch weniger lange standhalten als große Konzerne. Mit dem Landesprogramm geben wir jetzt diesen kleinen Unternehmen und Solo-Selbstständigen vor allem durch die Gewährung von Zuschüssen eine Zukunftsperspektive. Wir werden darüber hinaus auch in den kommenden Wochen die wirtschaftliche Situation genau analysieren und uns eng mit gewerblichen Kammern, Arbeitgeberverbänden sowie Gewerkschaften austauschen. Unser Ziel ist es, die erfolgreich gewachsenen Wirtschaftsstrukturen des Landes möglichst zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Sollte es in den kommenden Wochen und Monaten erforderlich sein, werden wir unser Hilfsprogramm entsprechend anpassen.“

Finanzminister Michael Richter ergänzte: „In so einer Zeit ist es geboten, Kredite aufzunehmen um zu helfen. Am Geld wird es nicht scheitern. Ich habe mit der Investitionsbank verabredet, dass unter Beachtung notwendiger Regeln die Hilfen unbürokratisch und schnell ausgezahlt werden.“

In Anlehnung an das Hilfspaket des Bundes wird das Wirtschaftsministerium eine Richtlinie zur Corona-Soforthilfe erlassen. Das Gesamtvolumen der Zuschüsse wird insgesamt 150 Millionen betragen; diese werden für Unternehmen gestaffelt ausgezahlt.

Unternehmen mit

  • bis zu 5 Mitarbeitern erhalten bis zu 9.000 Euro,
  • 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro,
  • 11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro,
  • 26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro.

Ausgereicht werden die Zuschüsse über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Ab Montag (30. März 2020) können sich Unternehmer und Solo-Selbstständige den Antrag auf den Internetseiten der Bank herunterladen. Um die beantragten Hilfen schnellstmöglich auszuzahlen, bündelt die Investitionsbank ihre Kapazitäten. Ziel ist es, die Hilfen innerhalb von wenigen Tagen nach Antragseingang auszuzahlen.

Der Antrag wird bewusst unbürokratisch gestaltet und die Hinweise des Bundes aufgreifen. Geltend gemacht werden können alle laufenden betrieblichen Kosten wie Mieten (für Produktionsstätten, Büros usw.), Pachten, Leasingraten (für Maschinen, Autos und ähnliches), Versicherungen, Energiekosten und Instandhaltungskosten. Neben Solo-Selbstständigen und Unternehmen können auch Künstler, Kulturschaffende sowie landwirtschaftliche Unternehmen einen Zuschuss beantragen. Von den rund 56.000 Unternehmen in Sachsen-Anhalt zählen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 76 Prozent (42.700) weniger als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 18,3 Prozent haben zwischen 10 und 50 Beschäftigte (10.200 Unternehmen). Darüber hinaus gibt es mehr als 40.000 Solo-Selbstständige in Sachsen-Anhalt.

Neben den Zuschüssen wird das Land auch ein Programm mit attraktiven Darlehen für Unternehmen auflegen, um Liquidität zu sichern.

Investitionsbank
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