Die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt steht durch die Corona-Pandemie vor einer sehr harten Bewährungsprobe. Das Herunterfahren des öffentlichen Lebens bedroht die wirtschaftliche Existenz vieler Unternehmen. Deshalb hat sich die Landesregierungauf ein Hilfspaket verständigt, das insbesondere Zuschüsse für Solo-Selbstständige und kleinere Unternehmen vorsieht. Ziel ist es, Insolvenzen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu sichern, teilte die Staatskanzlei am Donnerstagmittag, 26. März 2020 mit.
Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff erklärt hierzu: „Wir haben sehr viele kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt. Ihnen wollen wir in der Krise schnell, effektiv und unbürokratisch helfen. Mit dem Hilfspaket senden wir ein entschlossenes und starkes Signal aus.“
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann betont: „Es ist gut, dass wir uns innerhalb der Landesregierung darauf verständigen konnten, die Bundeshilfen durch ein landeseigenes Programm zu ergänzen. Sachsen-Anhalts Wirtschaftsstruktur ist sehr kleinteilig. Kleine Unternehmen können einer derartigen Krise jedoch weniger lange standhalten als große Konzerne. Mit dem Landesprogramm geben wir jetzt diesen kleinen Unternehmen und Solo-Selbstständigen vor allem durch die Gewährung von Zuschüssen eine Zukunftsperspektive. Wir werden darüber hinaus auch in den kommenden Wochen die wirtschaftliche Situation genau analysieren und uns eng mit gewerblichen Kammern, Arbeitgeberverbänden sowie Gewerkschaften austauschen. Unser Ziel ist es, die erfolgreich gewachsenen Wirtschaftsstrukturen des Landes möglichst zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Sollte es in den kommenden Wochen und Monaten erforderlich sein, werden wir unser Hilfsprogramm entsprechend anpassen.“
Finanzminister Michael Richter ergänzte: „In so einer Zeit ist es geboten, Kredite aufzunehmen um zu helfen. Am Geld wird es nicht scheitern. Ich habe mit der Investitionsbank verabredet, dass unter Beachtung notwendiger Regeln die Hilfen unbürokratisch und schnell ausgezahlt werden.“
In Anlehnung an das Hilfspaket des Bundes wird das Wirtschaftsministerium eine Richtlinie zur Corona-Soforthilfe erlassen. Das Gesamtvolumen der Zuschüsse wird insgesamt 150 Millionen betragen; diese werden für Unternehmen gestaffelt ausgezahlt.
Unternehmen mit
Ausgereicht werden die Zuschüsse über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Ab Montag (30. März 2020) können sich Unternehmer und Solo-Selbstständige den Antrag auf den Internetseiten der Bank herunterladen. Um die beantragten Hilfen schnellstmöglich auszuzahlen, bündelt die Investitionsbank ihre Kapazitäten. Ziel ist es, die Hilfen innerhalb von wenigen Tagen nach Antragseingang auszuzahlen.
Der Antrag wird bewusst unbürokratisch gestaltet und die Hinweise des Bundes aufgreifen. Geltend gemacht werden können alle laufenden betrieblichen Kosten wie Mieten (für Produktionsstätten, Büros usw.), Pachten, Leasingraten (für Maschinen, Autos und ähnliches), Versicherungen, Energiekosten und Instandhaltungskosten. Neben Solo-Selbstständigen und Unternehmen können auch Künstler, Kulturschaffende sowie landwirtschaftliche Unternehmen einen Zuschuss beantragen. Von den rund 56.000 Unternehmen in Sachsen-Anhalt zählen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 76 Prozent (42.700) weniger als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 18,3 Prozent haben zwischen 10 und 50 Beschäftigte (10.200 Unternehmen). Darüber hinaus gibt es mehr als 40.000 Solo-Selbstständige in Sachsen-Anhalt.
Neben den Zuschüssen wird das Land auch ein Programm mit attraktiven Darlehen für Unternehmen auflegen, um Liquidität zu sichern.