Team

Unser Thema: Förderprogramm STARK III

Forum

Lest Eure Fragen und die Antworten der Experten hier!

Im radio SAW Spezial am Montagabend, 7. September 2015, haben wir Euch "Sachsen-Anhalt STARK III", das Förderprogramm des Landes vorgestellt.

STARK III – ein starkes Stück für Sachsen-Anhalt!

Im Rahmen des Förderprogramms wurden seit 2013 bereits 98 Kindertagesstätten und Schulen in Sachsen-Anhalt energetisch saniert, modernisiert bzw. ausgestattet. In der neuen Förderperiode 2014-2020 stehen nun noch einmal 450 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel des Förderprogramms ist eine deutliche CO2-Reduzierung und Erhöhung der Energieeffizienz.

Doch es steckt mehr dahinter!

Neben der deutlichen Senkung des Energieverbrauchs, sollen viele weitere Ziele erreicht werden: neben der ökologischen Investition in die Zukunft (schont Umwelt und Haushaltskasse), will das Land Sachsen-Anhalt mit STARK III bessere Lernbedingungen für die Fachkräfte von morgen schaffen und so dem Fachkräftemangel entgegen wirken.

Zudem soll mit der Modernisierung und Sanierung der Einrichtungen die Attraktivität der Ortschaften erhöht und damit der Abwanderung entgegengewirkt werden. Das Förderprogramm STARK III soll letzendes ein Konjunkturpaket für die Wirtschaft sein, die von vollen Auftragsbüchern profitiert.

Das zentrale Innovations- und Investitionsprogramm Sachsen-Anhalt STARK III wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt.

Über all das haben wir mit unseren Gesprächspartnern am Montag, 7.9., ab 20 Uhr im radio SAW Spezial geredet. Eure Fragen und die Antworten unserer Experten könnt Ihr hier nachlesen:

Eure Fragen aus dem Forum

STARK III
radio SAW Spezial: Förderprogramm STARK III (Teil I)
00:0000:00
  • radio SAW Spezial: Förderprogramm STARK III (Teil I)
  • radio SAW Spezial: Förderprogramm STARK III (Teil II)
  • radio SAW Spezial: Förderprogramm STARK III (Teil III)
  • radio SAW Spezial: Förderprogramm STARK III (Teil IV)
  • radio SAW Spezial: Förderprogramm STARK III (Teil V)
  • radio SAW Spezial: Förderprogramm STARK III (Teil VI)
  • radio SAW Spezial: Förderprogramm STARK III (Teil VII)
  • radio SAW Spezial: Förderprogramm STARK III (Teil VIII)

Unsere Gäste und Experten (v.l.n.r.): Steffen Volk, STARK III Projektleiter, Steffen Schmidt, Schulleiter Dr.-Frank Gymnasium Staßfurt, radio SAW Moderatorin Franziska Stawitz, Olaf Herbst, Herbst Plan-Consult GmbH, Gabriele Trumpf, Gruppenleiterin Öffentliche Kunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Bastian Herbst, Herbst Plan-Consult GmbH, Susanne Kabus, Referentin STARK III-Projekt, , Pia Kampelmann, Schulleiterin Evangelische Sekundarschule Haldensleben, Finanzminister Jens Bullerjahn, René Herbert, Vorsitzender des GIH Energieverbandes Sachsen-Anhalt


radio SAW Moderatorin Franziska Stawitz und Finanzminister Jens Bullerjahn im radio SAW Studio
  • Moderatorin Franziska Stawitz führt durch die Sendung
  • Finanzminister Jens Bullerjahn
  • Steffen Volk, STARK III Projektleiter
  • Susanne Kabus, Referentin STARK III
  • René Herbert, Vorsitzender des GIH (Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker) Landesverband Sachsen-Anhalt
  • Pia Kampelmann, Schulleiterin Evangelische Sekundarschule Haldensleben
  • Olaf und Bastian Herbst, Herbst Plan-Consult GmbH
  • Steffen Schmidt, Schulleiter Dr.-Frank Gymnasium Staßfurt
  • Gabriele Trumpf, Investitionsbank Sachsen-Anhalt
  • Jessica Müller, Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Phil schreibt:
Situationen der Kommunen: Diese gehen in hohe Vorleistungen. Bedarfsmeldung 2014 mit energetischem Gutachten kostete pro Objekt 10 000- 15 000 €. Förderantrag bedingt weitere planerische Schritte, welche bei einem 3 Mio €-Projekt rund 200 000 € Kosten verursachen dürften. Dafür stehen 6 Wochen zur Verfügung, ein unglaublicher Zeitdruck! Wer bezahlt diese Kosten, wenn das Projekt als NICHT förderfähig eingestuft wird?
Antwort von: Steffen Volk

Guten Tag Phil,

es gibt eine Vielzahl von Projekten, wie wir wissen, die bereits gut vorbereitet sind. Diese unterliegen nicht dem Zeitdruck. Wer bislang noch gar keine Planung durchgeführt hat, der muss tatsächlich in sehr kurzer Zeit Vieles leisten. Das wird bis zum 6.11.2015 eng. Seit Veröffentlichung der Arbeitsfassung der Richtlinie und der Auswahlkriterien konnten sich die potentiellen Antragsteller auf die STARK III Förderung einstellen.
Wenn das Projekt nicht gefördert werden kann, können die entstandenen Kosten leider nicht übernommen werden

Sandro schreibt:
Weshalb werden mit dem neu aufgelegten Programm STARKIII bewusst 2-zügige Grundschulen gefördert? Und wie soll das im ländlichen Raum funktionieren,wenn sich die ursprünglich vorgesehene Mindestschülerzahl 80 in der Schulentwicklungspanung nicht hat umsetzen lassen?
Antwort von: Gabriele Trumpf (Investitionsbank Sachsen- Anhalt)

Hallo Sandro,

werden sie nicht. Wie bereits an Michael geschrieben, kommt es nicht auf die Zügigkeit der Schulen an, sondern auf die Schülerzahlen.

Ernst schreibt:
Derzeit ist es unklar, ob die Einsparpotenziale der Kommunen über die ersparten Betriebskosten durch Sanierung nicht von der Fördersumme abgezogen werden. Bei den realisierten Bauvorhaben aus der letzten Förderperiode haben Sie Amortisationszeiten des Investments über die Ersparnis von bis zu 110 Jahren (Haldensleben). Wie möchte das Land mit dem ersichtlichen Verlust der Liquidität durch das Stark III Programm umgehen?
Antwort von: Susanne Kabus (Ministerium der Finanzen LSA)

Hallo Ernst, dieses Problem bestand in der letzten Förderperiode so nicht. Die EU hat in dieser Hinsicht ihre Auffassung verschärft. Insofern gibt es bislang keine Liquiditätsverluste.

Michael schreibt:
Einzügige Grundschulen mit 80-100 Schüler haben angesichts der demografischen Prognosen bis 2030 keine Chance, am Förderprogramm teilzunehmen. Es sei denn, es werden Nachbarschulen geschlossen, um mit deren Schülerzahlen das Förderobjekt demografiefest auszuweisen. Sind sich Finanz- und Kultusministerium dieses Sachverhaltes bewusst?
Antwort von: Gabriele Trumpf (Investitionsbank Sachsen- Anhalt)

Hallo Michael,

es kommt nicht auf die Zügigkeit der Schulen an, ausschlaggebend ist die Schülerzahl an den Schulen.

Sandro schreibt:
Weshalb legen sich Kultus- und Finanzministerium auf derart hohe Mindestschülerzahlen fest, wenn erkennbar ist, dass damit der ländliche Raum Sachsen-Anhalts STARK benachteiligt wird? Die EU macht diesbezüglich KEINE Vorgaben, sondern sieht eine Laufzeit ab mindestens 5 Jahren vor, mehr nicht. Der Rest (Mindestschülerzahl 80/100 im Jahre 2030 ) wurde vom Kultus- und Finanzministerium aufgegleist. Weshalb also diese hohen Richtwerte ?
Antwort von: Susanne Kabus (Ministerium der Finanzen LSA)

Hallo Sandro, es soll verhindert werden, dass Schulen gefördert werden, die in den nächsten Jahren nicht mehr bestehen könnten. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden bei weitem nicht ausreichen, um alle sanierungsbedürftigen Schulen herzurichten. Die Mittel werden nicht einmal ausreichen, um alle Schulen zu sanieren, die den Demographie-Check haben.

Johanna schreibt:
Haben Schulen, die keine 60 Schüler vorweisen, aber durch die Regelung in der SEPL-VO bestehen dürfen auch Anspruch auf Fördermittel?
Antwort von: Gabriele Trumpf (Investitionsbank Sachsen- Anhalt)

Hallo Johanna,

nein, nicht im Förderprogramm Stark III.

Reiner H. schreibt:
Schade das der Herr Minister schon zu Hause ist... oder irre ich? Man hört gar nichts vom Quasi-STARKIII-Erfinder...
Antwort von: Steffen Volk (Ministerium der Finanzen)

Hallo Reiner,

Herr Minister hatte noch einen Folgetermin. Das er heute im Studio war, zeigt aber an sich schon den Stellenwert, den STARK III auch bei ihm hat.

Holger D. schreibt:
Warum wird auf die Anmerkung von Ernst nicht eingegangen, ist sie zutreffend und bringt die Sache auf den Punkt, oder sind die Damen und Herren Sprachlos? Fakt ist doch ,dass mit solchen Praktiken der ländliche Raum zugunsten der urbanen Räume entvölkert wird. Spielt der Mensch und seine Bedürfnisse hier keine Rolle, bzw. wird hier nicht darauf eingegangen?
Antwort von: Susanne Kabus (Ministerium der Finanzen LSA)

Der ländliche Raum wird nicht durch das Programm STARK III entvölkert. Fakt ist nun einmal, dass, wie bereits mehrfach dargelegt wurde, die Fördermittel nicht für alle sanierungsbedürftigen Schulen ausreichen wird. Daher werden nur die Schulen gefördert, die nachweisbar Bestand haben werden. Ich kann mich an eine Schulschließung in den letzten Jahren erinnern, die zuvor komplett saniert wurde und bei der dann die Schüler fehlten. Die Artikel in der Presse über die Verschleuderung von Fördergeldern sind mir gut in Erinnerung. Und genau das soll verhindert werden.

Melina schreibt:
Und EU Mittel kommen genau woher? Aus den Bezügen nanerer Minister und Staatsdiener? Spenden? Steuergelder der EU Länder? Sie scheinen zu vergessen, dass Steuergeld, auch wenn es dann weitergeleitet wird, immer noch Geld bleibt, welches die Steuerzahler erarbeitet haben oder irre mich da jetzt? Als Bürger möchte ich das gern wissen, was mit unserem Geld geschieht, und was sowas hier kostet. Schließlich wollen unsere regierenden Parteien ja auch wieder gewählt werden. Da muss ich doch wissen, was so läuft.
Antwort von: Susanne Kabus (Ministerium der Finanzen LSA)

Hallo Melina, der EU liegt daran, dass ihre Förderprogramme in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden und stellt hierfür Geld, nämlich die Technische Hilfe zur Verfügung. Ich kann leider nicht sagen, woher diese Gelder stammen.

Holger schreibt:
Sind die bis zur Antragstellung aufgewendeten Planungskosten STAR III-förderfähig oder gilt das bereits als Beginn der Maßnahme mit entsprechendem Ausschluß aus der Förderung?
Antwort von: Gabriele Trumpf (Investitionsbank Sachsen- Anhalt)

Hallo Holger,

die aufgewendeten Planungskosten sind förderfähig und gelten nicht als vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Voraussetzung, dass das beantragte Projekt im Auswahlverfahren ausgewählt worden ist.

walter schreibt:
@Steffen Volk. Es geht NICHT um die Lösung von Einzelfällen, sondern um die Projektanlage von STARKIII mit einem unrealistischen Demografiecheck. Über 120 Schulen in Sachsen-Anhalt haben weniger als 100 Schüler und sind somit von vornherein von diesem Programm ausgeschlossen. Diese Standorte befinden sich im ländlichen Raum und sind laut Definition STARKIII NICHT zukunftsfähig. Wenn nun eine Kommune beschließt aus zwei Schulen eine zu machen, wenigstens ein Objekt über STARKIII zu sanieren, dann handelt es sich hiermit um einen massiven Eingriff in die ländliche Infrastruktur, wenn man bedenkt dass solche Gemeinden Flächen von 130 km2 haben. Folge sind enorme Schulwege und Attraktivitätsverlust. Hier stellt sich die Frage, ob derartige Eingriffe in den ländlichen Raum durch ein energetisches Sanierungs- und Wortschaftsförderungsprogramm namens STARKIII sinnvoll und statthaft sind. Was meinen Sie? Gibt es im Finanzministerium eine Gesamtwirtschaftlichkeitsuntersuchung zu diesem Programm? Gesamtwirtschaftlichkeit= sämtliche Folgekosten dieses Programmes?
Antwort von: Steffen Volk

Es gibt durch eine wissenschaftliche Begleitung auch eine gesamtwirtschaftliche Analyse. Die Effekte sind positiv.

Katrin schreibt:
Regional individuelle Gegebenheiten also. Dorf A, Stadtteil von B, möchte sanieren, hat keine ausreichenden Eigenmittel. Stadt B möchte ebenfalls sanieren. Dorfschule A besuchen aktuell 70 Kinder. In Schule B lernen aktuell 180 Kinder. Welche Schule bekommt die Förderung? Anderes Beispiel: A und B haben kleine Schulen. Beide fassen die Kinder der anderen Schule nicht. Wer bekommt die Förderung?
Antwort von: Gabriele Trumpf (Investitionsbank Sachsen- Anhalt)

Hallo Katrin,

reduziert auf die von Ihnen benannten Fakten kann ich Ihnen die Frage nicht beantworten. Grundsätzlich bleibt es dabei, mit einem bestandenen Demographiecheck, also der Erfüllung der Mindestschülerzahlen und allen sonstigen Fördervoraussetzungen besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am Förderprogramm.

Gunnar schreibt:
Hallo Frau Kabus. Wie viel Schulen können bis 2020 mit zeitgemäßer IT-Ausstattung gefördert werden? An welchen Schulen im Land kann man sich dazu orientieren?
Antwort von: Susanne Kabus (Ministerium der Finanzen LSA)

Hallo Gunnar, leider bin für den Bereich IT nicht aussagefähig, da dieser in der IT-Abteilung des Ministeriums zuständigkeitshalber bearbeitet wird. Ich bitte Sie, sich mit Ihrer Frage an Herrn Bonse im Ministerium unter der Nummer 0391/567 1030 zu wenden.

Melina schreibt:
Sie antworten: Die Sendung wird aus Mitteln der Technischen Hilfe finanzieret. - Verkennen Sie da nicht ein wenig die Lage, ich nehme doch wohl an, dass sämtliche Mittel unserer Ministerien auf dem ein oder anderen Wege aus Steuermitteln stammen, oder erwirtschaften unsere Ministerien inzwischen ihre Mittel selbst in der freien Wirtschaft?
Antwort von: Susanne Kabus (Ministerium der Finanzen LSA)

Nein, denn die Mittel der Technischen Hilfe sind EU-Mittel.

Mohamed schreibt:
@ Hr. Volk; @ Frau Trump -- Der Fakt, dass die Summe der Maßnahmen des Finanzministeriums seit 2012 auf eine Vertreibung der eigenen Landbevölkerung hinausführt und jede Empfehlung der mit Bundesgeldern geförderten Studien in den Wind schießt ist der Grund meines Untertons. -- Der Minister ist beratungsresitent und das Programm ein SARG III in der Wirkung bei der Bevölkerungsdichte in SAchsen Anhalt. -- Das könnten Sie auch aus der nächsten Frage ableiten. Die Planungsgrundlagen zur Antragstellung fordern Leistungsphase 3 der HOAI. Das sind bis Antragsstellung 22% des Förderbedarfes als Vorleistung. Wie kann der Finanzminister es verantworten, dass bei derzeitiger Bedarfsmeldung von 1,3 Mrd. € potenzielle Antragskosten von 154 Mio € aus den Haushalten der Gemeinden nicht ersetzt werden? Gibt es hierfür eine Bürgschaft des Landes?
Antwort von: Gabriele Trumpf (Investitionsbank Sachsen- Anhalt)

Hallo Mohamed,

die Leistungsphasen 1-3 sind auf keinen Fall mit 22% zu bewerten. die Gesamtplanungskosten liegen meistens sogar unter 22%, bezogen auf die Gesamtinvestitionen.

Na-Ja. schreibt:
Die Glaubwürdigkeit des Finanzministers ist anhand der Aussagen aus 2011 zu hinterfragen. https://www.youtube.com/watch?v=myl69VFgT3U
Antwort von: Steffen Volk

Alle arbeiten daran ein bestmögliches Ergebnis für das Land zu erzielen. Warten wir die ersten Antragsverfahren ab. Alles Gute für Sie, Na-Ja.

walter schreibt:
Frau Trumpf: "Die Zweckbindungsfrist regelt der Richtliniengeber." Also das Land Sachsen-Anhalt. Können Sie das bestätigen?
Antwort von: Gabriele Trumpf (Investitionsbank Sachsen- Anhalt)

Hallo Walter,

die Zweckbindungsfrist ist politisch von der Landesregierung bestätigt worden.

Gunnar schreibt:
Im Zusammenhang mit Stark III wird auch von einer modernen IT-Ausstattung der Schulen gesprochen. Das ist ja ein wesentlicher Faktor vor allem für Fachkräfte im Ingenieur-Bereich für die Zukunft. Was wurde bisher hier erreicht und warum wird das hier nicht erwähnt?
Antwort von: Steffen Volk (Ministerium der Finanzen)

Hallo Gunnar,

völlig richtig. Die IT-Ausstattung stellt einen wichtigen Baustein der STARK III - Modernisierung dar. Hier konnte eine Vielzahl von Projekten umgesetzt werden.
Auch in der aktuellen Förderperiode wird es eine Fortsetzung geben. Die Richtlinie wird derzeit finalisiert.

Antwort von: Susanne Kabus (Ministerium der Finanzen LSA)

Hallo Gunnar, natürlich war und bleibt auch die Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die IT-Anbindung und IT-Ausstattung in den Schulen förderfähig. Bisher hat halt niemand danach gefragt. Deswegen wurde es wahrscheinlich bislang nicht erwähnt.

Holger schreibt:
Wird es die Radiobeiträge als Podcast geben, damit die Planer, die heute sicherlich nicht alle vor dem Radio sitzen, die Beiträge auch anhören können??
Antwort von: Steffen Volk (Ministerium der Finanzen)

Hallo Holger,

ja. Die einzelnen Takes werden in Kürze online sein.

Beste Grüße

Katrin schreibt:
Ich entschuldige mich aufrichtig für die falsche Namensangabe! Um einen Zusammenhang herzustellen, habe ich Namen und Antworten hin- und herkopiert und den Namen falsch stehen lassen ... Frau Trumpf antwortete, dass Mindestschülerzahlen seitens der Landesregierung festgelegt wurden. Frau Kabus antwortete, dass keine anderen Grundschulen geschlossen werden müssen. ... Das stellt für mich einen Widerspruch dar. Wer Förderung haben möchte, MUSS andere Grundschulen schließen, um die Mindestschülerzahlen zu erreichen. Die Entscheidung wird zwar der Kommune auferlegt, die aber keine andere Chance hat, denn ohne Förderung keine Sanierung ...
Antwort von: Gabriele Trump0f (Investitionsbank Sachsen- Anhalt)

Hallo Katrin,

ich teile Ihren Widerspruch nicht. Es müssen nicht zwangsläufig Grundschulen geschlossen werden, um am Förderprogramm teilnehmen zu können. Sie müssen die Fördervoraussetzungen erfüllen. Bitte verlieren Sie nicht aus den Augen, dass Förderangebote leider nicht immer allen regional individuellen Gegebenheiten gerecht werden können.

Nachfrage Zweckbindungsfrist schreibt:
"Antwort von: Gabriele Trumpf (Investitionsbank Sachse- Anhalt) Hallo Hugo, die Zweckbindungsfrist ist in der Richtlinie klar geregelt. Dort heißt es: für Baumaßnahmen 15 Jahre und für die Ausstattung 5 Jahre." WER hat die Zweckbindungsfrist 15 Jahre festgelegt, Frau Trumpf? In der EU-Richtlinie ist nichts Derartiges zu finden.
Antwort von: Gabriele Trumpf (Investitionsbank Sachsen- Anhalt)

Die Zweckbindungsfrist regelt der Richtliniengeber.

Hugo schreibt:
Welche Maßnahmen gedenkt das Finanzministerium zu ergreifen um den Schülerverkehr, welcher durch das Zentralisierungswerkzeug Stark III doppelte Kosten aufweisen wird, für die Kommunen finanzierbar zu halten?
Antwort von: Steffen Volk (Ministerium der Finanzen)

Hallo Hugo,
STARK III ist ein Programm der energetischen Sanierung von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Der zugehörige Democheck wird derzeit mit großer Umsicht von den Kollegen des Kultusministeriums durchgeführt. Deswegen dauert das ganze Verfahren noch an. Wir sollten die Ergebnisse abwarten.

Melina schreibt:
SAW wurde beauftragt, sicher so, wie ich als Firma auf SAW Werbung buchen kann. Mich würde interessieren, wie viel dem Steuerzahler das heute hier kostet, oder ob es eine freiwillige Unterstützung von SAW für das tolle Projekt Strak III ist.
Antwort von: Susanne Kabus (Ministerium der Finanzen LSA)

Hallo Melina, die Radiosendung ist keine freiwillige Leistung von SAW. Ebenso entstehen keine Kosten für den Steuerzahler. Die Sendung wird aus Mitteln der Technischen Hilfe finanzieret.

an Susanne Kabus schreibt:
"Hallo Walter, dies ist aber eindeutig ein Problem des Landkreises. Die Antragstellung für die Förderung aus dem STARK III Programm ist freiwillig." Das ist doch Augenwischerei, Frau Kabus. Die Ministerien erlassen Verordnungen, welche von den Landkreisen umzusetzen sind. Das Problem ist doch, dass die Richtwerte für den ländlichen Raum überhaupt nicht umsetzbar sind. Das hatte ja bereits zur Folge, dass die SEPL-VO2014 mit der zweiten Erhöhung auf Mindestschülerzahl 80 im Jahre 2017 zurückgenommen wurde. Nun besteht die seltsame Situation, dass STARKIII mit der Mindestschülerzahl 80 im ländlichen Raum einen neuen Planungswert setzt und die Kommune auf diese Schiene zwingt. Von wegen Freiwilligkeit: Kommunen die finanziell auf STARKIII angewiesen sind, um marode Schulen zu sanieren, sind also gezwungen, gegen besseres Wissen nach SEPL-VO2014 eigentlich bestandsfähige Schulen aufzugeben, um einen Standort zu sanieren. Weshalb läuft STARKIII wenigstens nicht mit dem Zielwert 60 im Jahre 2030?
Antwort von: Steffen Volk (Ministerium der Finanzen)

Hallo Walter,
der Demografiecheck läuft noch und wird von den Kollegen des Kultusministeriums mit sehr viel Umsicht vorgenommen, wie wir aus vielen Gesprächen wissen. Es geht in dem Auswertungsprozess nicht nur um "nackte" Zahlen, sondern es werden die gesamten regionalen Rahmenbedingungen mit einbezogen. Es wird wahrscheinlich auch Härtefälle geben, die dann noch einmal gesondert zu entscheiden sind.

Peter schreibt:
Gibt es Referenzobjekte die man sich ansehen kann?
Antwort von: Gabriele Trumpf (Invetitionsbank Sachse- Anhalt)

Hallo Peter,
auf der Internetseite zum Förderprogramm www.starkiii.de haben Sie die Möglichkeit sich über ausgewählte Modellvorhaben zu informieren. Schauen Sie einfach mal rein.

Reiner H. schreibt:
Hallo Herr Borchert. Warum läuft diese Werbe-Sendung eigentlich nicht auf MDR Sachsen-Anhalt? Hat das etwas mit Ihrer langjährigen Tätigkeit in der SAW-Nachrichtenredaktion zu tun?
Antwort von: Susanne Kabus (Ministerium der Finanzen LSA)

Hallo Reiner, Herr Borchert ist nicht für die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich STARK III zuständig. und hat demzufolge auch keinen Einfluss bezüglich der Beauftragung von SAW gehabt.

Mohamed schreibt:
Die StarkIII Verordnung zum ELER Raum in Sachsen-Anhalt ist nun im Entwurf einsehbar. Eine nachvollziebare Abgrenzung der ELER Räume zu EFRE Räumen ist nicht vorhanden, da durch die Gemeindegebietsreform eine minimale Gemeindegröße von 10000 EW fixiert wurde. Das Finanzministerium ist also nach 2 Jahren Marketing für eine nicht existierende Verordnung in der Lage einen Entwurf zu veröffentlichen, der nur für Gebiete gelten kann, welche nicht in Sachsen-Anhalt liegen. Der Bezug auf Gebietsdaten vor der Gemeindereform (2008) ist eher als Hohn zu werten, oder wie wollen sie mit dieser Problematik umgehen, da sie ja im Gegenzug von den Gemeinden die Bevölkerung aus 2033 zur Bewilligung zugrunde legen?
Antwort von: Steffen Volk (Ministerium der Finanzen)

Schade, dass Ihre Anfrage einen so negativen Unterton hat. Wir stehen mit sehr vielen kommunalen Bedarfsträgern in Kontakt und insbesondere mit solchen aus dem ländlichen Raum. Wir nehmen in den Gesprächen die Botschaft wahr, dass sich die Bedarfsträger mit Hochdruck vorbereiten. Für Zweifelsfragen, zu welcher Gebietskulisse man gehört, kann sich an uns wenden. Wir beantworten die Anfragen schnellstmöglich.

Antwort von: Gabriele Trumpf (Investitionsbank Sachsen- Anhalt)

Hallo Mohamed,
Ihre Frage ist leider nicht eindeutig spezifizierbar. Mit Blick auf die von Ihnen erwähnte Abgrenzung ELER/ EFRE möchte auf Anlage 1 der Richtlinie in der aktuellen Arbeitsfassung verweisen.

Holger schreibt:
Zur Antwort von FRau Kubus: Ist die Aussage I/2016 auch so sicher, wie die bisherigen Ankündigungen, dass das Programm in II/2015 startet?? Gibt es die Richtlinie ERFRE inzwischen??
Antwort von: Susanne Kabus (Ministerium der Finanzen LSA)

Die Richtlinie EFRE wird es im 1. Quartal 2016 geben. Dann beginnt auch die Antragstellung.

Susanne Kabus schreibt:
Frau Kabus, die folgende Antwort passt nicht so ganz zu Ihrer auf meine Frage: Antwort von: Gabriele Trumpf (Investitionsbank Sachsen- Anhalt) Die Mindestschülerzahlen und die Zahlen für die zu betreuenden Kinder sind von der Landesregierung festgelegt und bestätigt worden. Es handelt sich bei dem Programm Stark III um ein Investitionsprogramm, für welches insofern entsprechende Mindestschülerzahlen zu Grunde gelegt wurden. Was stimmt denn nun?
Antwort von: Tilo Vogelsang (radio SAW)

Können Sie Ihre Frage bitte noch einmal konkret stellen, da wir diese anhand der Einträge nicht nachvollziehen können.

Sie sind nicht verpflichtet Ihren echten Namen einzutragen, aber ich möchte Sie bitten einen anderen Namen als den unserer Expertin Frau Kabus zu verwenden.

Vielen Dank!

walter schreibt:
Frau Kabus, Sie betonen, dass STARKIII zu keiner Schließung anderer Schulen führt. Die Realität in der Planungsphase ist eine andere. Hier ein Beispiel von Vielen, wie auf kommunaler Ebene versucht wir, überhaupt Förderobjekte zusammenzukriegen. http://www.volksstimme.de/nachrichten/lokal/stassfurt/1344211_Antrag-fuer-Schulsanierung.html Es werden ganz klar eigentlich bestandsfähige Schulen vom Netz genommen, um überhaupt EIN Objekt STARKIII-fähiges Projekt hinzukriegen.
Antwort von: Susanne Kabus (Ministerium der Finanzen LSA)

Hallo Walter, dies ist aber eindeutig ein Problem des Landkreises. Die Antragstellung für die Förderung aus dem STARK III Programm ist freiwillig.

Judit schreibt:
Hi,ich bin Schulleiterin in Braunschweig und finde dieses Stark Förderprogramm absolute Spitze. Wann kann Niedersachsen mit der Auflage solcher Programme rechnen Herr Minister?
Antwort von: Finanzminister Jens Bullerjahn

Hallo Judit,
vielen Dank für Ihr positives Feedback zu unserem STARK III- Programm, aber die Frage zu einer Auflage solcher Programme in Niedersachsen kann ich Ihnen leider nicht beantworten.

Antwort von: Wolfgang Borchert (Ministerium der Finanzen)

Hallo Judit - hier meldet sich der Pressesprecher von Minister Bullerjahn. Das Programm ist eine "Erfindung" Sachsen-Anhalts, speziell des Finanzministers. Es ist also nicht so ohne Weiteres exportierbar. Aber danke für das Lob. Ihnen bleiben nur zwei Wege: Überzeugen Sie Ihre Landesregierung und/oder Ihren Landtag von der Idee! Wenn Sie Argumentationshilfen brauchen, bitte bei Steffen Volk, Referatsleiter für Stark III im Finanzministerium, melden (0391 56701 und dann verbinden lassen) - viele Grüße nach Braunschweig.

Ernst schreibt:
Seit 2012 treibt das Finanzministeriums die Kommunen zur möglichst schnellen Umsetzung und Beantragung von Stark III. Immer werden die exakten Gegebenheit mit minimaler Umsetzungsfrist bekannt gegeben. Die Zielsetzung ist mindestens 160 Schulen in Sachsen Anhalt zu schließen. Die Reduktion des FAG, die Verschärfung der Schulentwicklungsplanung und die Zweckbindung von Ausgleichszahlungen des Bundes durch das Land nötig die Gemeinden auf den Zentralisierungswahn von Minister Bullerjahn aufzuspringen. Wie können Sie mit StarkIII eine Verbesserung der Infrastruktur behaupten, wenn ihnen Bewusst ist, dass jedes geförderte Objekt mindestens eine Schule auf dem Gewissen hat, in dünnbesiedelten Räumen meist zwei?
Antwort von: Susanne Kabus (Ministerium der Finanzen LSA)

Hallo Ernst, die Teilnahme am Programm STARK III ist freiwillig. Keine Gemeinde wird gezwungen für eine Teilnahme andere Objekte aufzugeben. Diese Entscheidung obliegt allein den Landkreisen bzw. Schulträgern.

Carsten aus Arneburg schreibt:
Für die Beantragung von Stark III Mitteln ist ein sogenannter Demografiechek erforderlich.Dieser verlangt,dass über einen Zeitraum von, glaube ich,20 Jahren eine Mindestschülerzahl von 80 oder mehr Schülern erforderlich ist.Wer denkt sich solche Zahlen aus? Wer kann schon soweit vorrausplanen? Warum wird in Regionen, wie in der Altmark,nicht von anderen Zahlen ausgegangen.Mein Kenntnisstand ist der, dass im Landkreis Stendal keine Schule förderfähig ist.Wie werden die zukünftigen Kinder der Asylsuchenden berücksichtigt? Laut Aussage der Förderstelle spielen diese Kinder keine Rolle bei der Förderfähigkeit . Jedoch zeigt die gegenwärtige Entwicklung etwas total anderes. Ich weiß zum Beispiel, dass wir hier in Arneburg ein fix und fertiges Konzept und eine Baugenehmigung für unserer Schule haben, aber wir durch den Demografiechek gefallen sind, da wir bis 2029 nicht die erforderliche Mindestschülerzahl haben.Tolles Programm. Die Altmark. GRÜNE Wiese mit Zukunft
Antwort von: Gabriele Trumpf (Investitionsbank Sachsen- Anhalt)

Hallo Carsten,
wie bereits an Katrin geschrieben wurden die Zahlen von der Landesregierung festgelegt und bestätigt.

Joachim schreibt:
Hallo zusammen, sind Planungselemente wie Energieberatung und Planungsaufwände in der Förderung inkludiert. ?
Antwort von: Gabriele Trumpf (Investitionsbank Sachsen- Anhalt)

Hallo Joachim,
Planungskosten sind grundsätzlich förderfähig. Die Energieberatung zählt zur Planung und wäre damit förderfähig als Planungskosten.

Hugo schreibt:
Die EU-Programme ELER und EFRE beschreiben eine Zweckbindung von 5 Jahren, während die Landesregierung nachhaltig behauptet die Zweckbindung von 15 Jahren und der damit verbundene Demographiecheck zur Vertreibung der jungen Eltern aus den ländlichen Räumen wäre die Vorgabe der EU. Wann will man hier Klarheit schaffen?
Antwort von: Gabriele Trumpf (Investitionsbank Sachse- Anhalt)

Hallo Hugo,
die Zweckbindungsfrist ist in der Richtlinie klar geregelt. Dort heißt es:
für Baumaßnahmen 15 Jahre und für die Ausstattung 5 Jahre.

Holger schreibt:
Eben haben wir gehört, wann es mit dem ländlichen Raum (ELER) losgehen soll. Nach der Gemeindegebietsreform sind fast alle Dörfer und ihre Einrichtungen Bestandteil von Städten über 10.000 Einwohner. Wann ist mit EFRE zu rechnen und werden dann auch die ländlichen, dörflichen Einrichtungen berücksichtigt??
Antwort von: Susanne Kabus (Ministerium der Finanzen LSA)

Hallo Holger, es gibt noch ausreichend ländlichen Raum für die ELER-Förderung. Mit dem Beginn der Förderung im EFRE-Bereich ist im 1. Quartal 2016 zu rechnen.

walter schreibt:
Frau susanne kabus, zur Frage von Katrin: Natürlich sind Standortgemeinden gezwungen, Schulen zu schließen um überhaupt mit dem Zielobjekt überhaupt den Demografie-Check (notwendiges Schülerpüotential) zu erreichen. In diversen Bedarfsmeldungen ist das bereits eingeplant. Können Sie ihre Aussage präzisieren?
Antwort von: Susanne Kabus (Ministerium der Finanzen LSA)

Hallo Walter, wohin gehend soll ich meine Aussage präzisieren?

walter schreibt:
Demografie-Check verlangt im dünn besiedelten Raum 80 Schüler nach Ablauf der 15-jährigen Förderperiode. Das bedeutet bei einem prognostizierten Schülerrückgang von rund 35 % ein heutiges Schülerpotential von beinahe 120 Schülern für ein Förderprojekt. Damit fallen einzügige Grundschulen weitestgehend aus dem STARKIII-Programm. Grundschule der Zukunft ist also zweizügig?
Antwort von: Susanne Kabus (Ministerium der Finanzen LSA)

Hallo Walter, nein. Die Schulen, die nicht förderfähig sind, werden ja nicht geschlossen. Sie können nur nicht mit Mitteln aus dem STARK III-Programm gefördert werden.

Maria schreibt:
Die von Hr. Bullerjan benannten Einsparungen werden der Fördersumme gegengerechnet. Defakto sind keine Einsparleistungen für die Kommunen zu erreichen. Die eingesparten Betriebskosten der geschlossenen Schulen entsprechen den erhöhten Kosten der Schülerbeförderung. Warum werden diese Kostenfaktoren nicht vor Nötigung der Gemeinden zum Abbau der Schulstruktur offen ausgegesprochen?
Antwort von: Gabriele Trumpf (Investitionsbank Sachsen- Anhalt)

Hallo Maria,

das Thema Nettoeinnahmen befindet sich derzeit noch in Klärung. Es gibt eine erste Antwort der EU, die aber derzeit noch ausgelegt werden muss.

Jana schreibt:
Heute schließen wir Schulen und sanieren andere sinnvoll, aber dennoch teuer. was wird in ein oder zwei Jahren sein, wenn unsere Flüchtlinge ihren Platz gefunden haben und ihre Kinder in die Schule gehen?
Antwort von: Susanne Kabus (Ministerium der Finanzen LSA)

Hallo Jana, es wird auf die folgenden Jahre verteilt mehrere Antragsverfahren geben. Zu jedem Stichtag wird ein aktueller Demographie-Check Voraussetzung für die Antragstellung sein. Damit wird dem demographischen Wandel der nächsten Jahre Rechnung getragen, da immer die aktuellen Schülerzahlen zugrunde gelegt werden.

Katrin schreibt:
Ich greife die Frage von Holger auf: Welche Entscheidungsträger gibt es bezüglich STARK III? Elternverteter in Kuratorien haben seit der Novellierung des KiFöG mehr Rechte. Auch im Bezug auf STARK III ???
Antwort von: Gabriele Trumpf (Investitionsbank Sachse- Anhalt)

Hallo Katrin,
über die Förderanträge entscheidet die Investitionsbank Sachsen- Anhalt.

Otto schreibt:
Für die Bedarfsmeldungen mit energetischen Gutachten müssen die jeweiligen Kommunen in Vorleistung gehen. Diese können je Objekt erhebliche Kosten verursachen. Für einen Förderantrag müssen weitere planerische Schritte eingeleitet werden welche noch mehr Kosten verursachen. Wie ist das bei der desolaten Haushaltslage vieler Kommunen zu verantworten?
Antwort von: Bastian Herbst (HERBST PLAN-CONSULT GMBH/HBS)

Wenn das Projekt förderfähig ist und eine ordentliche Haushaltsunterlage eingereicht wird, dann werden diese Vorlaufkosten Bestandteil einer Förderung.

Katrin schreibt:
Weshalb müssen, um die Förderfähigkeit von Grundschulen "herzustellen", andere dafür geschlossen werden?
Antwort von: Susanne Kabus (Ministerium der Finanzen LSA)

Hallo Katrin, für die Förderfähigkeit von Grundschulen mit Mitteln aus dem STARK III Programm müssen keine anderen Schulen geschlossen werden. Wesentliches Förderkriterium ist die Höhe der Einsparung der CO2-Emmissionen.

Katrin schreibt:
Wer hat die "förderfähigen" Zahlen festgelegt? Eine Vorgabe der EU sind diese jedenfalls nicht ... Wer legt also fest, mit welcher Anzahl von Schülern bzw. betreuten Kindern Einrichtungen förderfähig sind?
Antwort von: Gabriele Trumpf (Investitionsbank Sachsen- Anhalt)

Die Mindestschülerzahlen und die Zahlen für die zu betreuenden Kinder sind von der Landesregierung festgelegt und bestätigt worden. Es handelt sich bei dem Programm Stark III um ein Investitionsprogramm, für welches insofern entsprechende Mindestschülerzahlen zu Grunde gelegt wurden.

Katrin schreibt:
Warum fördern andere Bundesländer kleine Schulen, Dachsen-Anhalt nur große?
Antwort von: Gabriele Trumpf (Investitionsbank Sachsen- Anhalt)

Hallo Katrin,

Sachsen-Anhalt fördert alle bestandsfähigen Schulen. Das können durchaus auch kleinere Schulen sein, wenn diese alle Fördervoraussetzungen erfüllen. Bitte nicht vergessen: die STARK III-Förderung fokussiert u. a. auf Schulen, deren Modernisierungsbedarf ein sehr großer ist und im Zuge der Modernisierung energetische Einsparungen erzielt werden.

Joseph schreibt:
Wie kann das Finanzministerium sicher stellen, dass die, durch den Run auf die Fördermittel, ausgelösten Schließungen der Schulen in ländlichen Gebieten, nicht zu einem Verfassungsbruch führen, da die "Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse" untergraben wurde?
Antwort von: Susanne Kabus (Ministerium der Finanzen LSA)

Die Gewährung von Fördermitteln im Rahmen des Förderprogramms STARK III führt nicht zu Schließungen von Schulen. Ziel des Programms ist die energetische Sanierung von bestandsfähigen Schulen und Kindertageseinrichtungen. Die Antragstellung ist freiwillig und die Auswahl der einzelnen Projekte an strenge Auswahlkriterien gebunden. Da die Fördermittel begrenzt sind, ist die Bestandsfähigkeit der Einrichtung ein Förderkriterium.

georg schreibt:
wie sieht es mit der tatsächlichen energiebilanz aus, wenn aufgrund der bestimmungen zu strak III schulen geschlossen werden und die schüler mit bussen, taxen oder privaten pkw in die schule gefahren werden? spielen diese zusätzlichen ausgaben und die umweltbelastung der schülerbeförderung bei der berechnung der umweltbilanz und des kosten/nutzenverhältnisses denn überhaupt eine rolle?
Antwort von: Susanne Kabus (Ministerium der Finanzen LSA)

Hallo Georg, durch das Programm STARK III werden keine Schulen geschlossen. Durch den notwendigen Nachweis der Bestandsfähigkeit wird lediglich sichergestellt, dass die der Höhe nach begrenzten Fördermittel den Einrichtungen zugute kommen, die auch in den nächsten Jahren nachweisbar noch genutzt werden.

Antwort von: Herbert (Landesverband Gebäudeenergieberater)

Bei der energetischen Sanierung im Rahmen des Stark III-Programmes geht es um die energetische
Bilanzierung von Gebäuden und deren Umweltwirkung. Insofern bezieht sich die Bilanzierung ausschließlich auf diese Maßnahmen.

Martin schreibt:
KITAS: „hat im Jahre 2030 mindestens 75% Auslastung auf Basis der heutigen Betriegsgenehmigung.“ Nicht erfüllbar, da ja laut regionalisierter Bevölkerungsprognose mit einem Geburtenrückgang von weit über 30% zu rechnen ist! Daraus folgt: Demografie-Check wird nur bestanden, indem andere Kitas geschlossen werden. Ist sich das Finanzministerium bewusst, dass damit KITA-Schließungen von Anfang an programmiert sind?
Antwort von: Susanne Kabus (Ministerium der Finanzen LSA)

Hallo Martin, da jedes Kind einen Anspruch auf eine Kita-Betreuung hat und bekannt ist, dass dieser Anspruch bislang nicht erfüllt werden konnte, kann ich Ihre Befürchtungen von Schließungen von Kitas nicht teilen.

Petet schreibt:
Welche Chance haben nachfolgende Regierungen, aus Stark III aufzusteigen bzw das Programm so zuzuschreiben, dass nicht - wir jetzt - massenhaft kleine Grundschulen geschlossen werden?
Antwort von: Susanne Kabus (Ministerium der Finanzen LSA)

Hallo Petet, die Frage kann ich nicht beantworten, da ich nicht weiß, wie sich die künftige Regierung zusammen setzen und welche politische Richtung demzufolge eingeschlagen wird.

Holger schreibt:
Ich bin im Elternkuratorium und möchte gern wissen, wer muss sich für die Schule bewerben und was muss alles eingereicht werden? Gilt das für alle Schulen und KiTas in Sachsen-Anhalt?
Antwort von: Gabriele Trumpf (Investitionsbank Sachsen- Anhalt)

Bewerben für die Förderung Stark III können sich die Träger der Einrichtungen/ Eigentümer der Objekte. Dies können kommunale aber auch freie Träger von Schulen und Kindertageseinrichtungen sein. Die erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie mit Veröffentlichung der Richtlinien unter: http://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-kunden/investieren-ausgleichen/sachsen-anhalt-stark-iii.html

Das Förderprogramm gilt für alle bestandsfähigen Schulen und Kitas in Sachsen- Anhalt.

Unter www.starkiii.de findet Ihr jede Menge Informationen zu:

  • STARK III: was ist das? Fördervoraussetzungen wie "wer, was wann" kann gefördert werden?
  • Information zur Antragstellung und die Antragsdokumente auf www.ib-sachsen-anhalt.de
  • eine Erläuterung zum Demografie-Check
  • Projekte der alten Förderperiode mit ihrem Baufortschritt (u.a. auch die Evangelische Sekundarschule Haldensleben)
  • Newsletter STARK III
  • Ansprechpartner zu den verschiedenen Themengebieten

www.starkiii.de

Download: Flyer (PDF)

STARK III
Seite teilen