Handy im Auto

Blitzerwarner: Was ist erlaubt und was nicht?

Vorsicht vor dem Radarwarner-Einsatz

Radarwarner sind in Deutschland ganz klar verboten. Ganz egal, ob sie in das Navigationsgerät eingebaut sind oder als App auf dem Smartphone laufen: Wer ein solches Gerät benutzt, um sich vor Geschwindigkeitskontrollen zu schützen, handelt gesetzeswidrig. Dies bedeutet, dass Autofahrer beim Einsatz von Radarwarnern mit einem Bußgeld rechnen müssen.

Gesetzeslage für Fahrer und Beifahrer

In Deutschland dürfen technische Geräte, die vor Blitzer warnen, weder betrieben noch betriebsbereit mitgeführt werden. Das Verbot gilt nicht nur für die Fahrer, sondern auch für Beifahrer. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat klargestellt, dass selbst die Nutzung einer Blitzer-App durch den Beifahrer nicht erlaubt ist. Die Polizei kann solche Apps bei Verkehrskontrollen entdecken und darauf reagieren.

Mögliche Konsequenzen bei Verstößen

Die Konsequenzen für den Einsatz von Radarwarnern sind deutlich: Es droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister. Darüber hinaus hat die Polizei das Recht, bei einer Kontrolle betriebsbereite Radarwarngeräte zu beschlagnahmen und unter Umständen zu vernichten. Allerdings ist es fraglich, ob dies auch für Navigationsgeräte oder Smartphones gilt, da diese auch für andere Zwecke genutzt werden.

Keine einheitlichen Regeln in Europa

Was die Benutzung von Radarwarnern betrifft, so gibt es innerhalb Europas keine einheitlichen Regelungen. Die Konferenz der Europäischen Verkehrsminister empfiehlt zwar, die Nutzung solcher Geräte zu verbieten, die Umsetzung variiert jedoch von Land zu Land. Für Reisende bedeutet dies, dass sie sich vorab genau informieren müssen, welche Regeln im jeweiligen Land gelten.

Land

Mitführverbot

Benutzungsverbot

Mögliche Geld- oder Haftstrafen sowie weitere Hinweise

Belgien

 

Ja

Geldstrafen oder Haftstrafen von 15 Tagen bis drei Monaten. Verdoppelung der Strafe im Wiederholungsfall. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. POI-Funktion ist erlaubt.

Bulgarien

 

Ja

Geldbuße

Dänemark

 

Ja

Hohe Geldstrafen

Finnland

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen

Frankreich

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. Ggf. Beschlagnahme des Kfz bei fest installierten Geräten. Die POI-Funktion ist erlaubt, wenn sie allgemein auf Gefahrenstellen in einer ausreichenden Distanz hinweist. Der deutliche und unmittelbare Hinweis auf Radarmessstellen hingegen ist verboten.

Italien

Ja

Ja

Geldstrafe ab 800 Euro. Geräte werden beschlagnahmt.

Griechenland

Ja

Ja

Geldstrafe ab 2.000 Euro; 30 Tage Fahrverbot

Lettland

 

Ja

Geldbuße

Litauen

 

Ja

Geräte, die die Messung aktiv stören, sind verboten. Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen.

Luxemburg

 

Ja

Geldbuße bis 5.000 Euro oder Haftstrafe von acht Tagen bis zu einem Jahr. Das Gerät wird eingezogen. POI-Funktion ist erlaubt.

Niederlande

Ja

Ja

Geldbuße von 430 Euro. Das Gerät wird eingezogen. Navigationsgeräte mit POI-Funktion sowie Blitzer-Apps sind erlaubt.

Norwegen

 

Ja

Strafe bis 10.000 Kronen (ca. 1.000 Euro) und Beschlagnahme des Geräts.

Österreich

 

Ja

GPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner als „Ankündigungsfunktion“ sind erlaubt. Verboten sind Radarwarngeräte, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können. Diese dürfen weder an Kraftfahrzeugen angebracht noch mitgeführt werden. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 5.000 Euro und das Gerät wird eingezogen.

Polen

Ja

Ja

Geldstrafen. Erkennbar nicht einsatzbereites Gerät (z. B. verpackt) darf mitgeführt werden.

Rumänien

Nein

Nein

Gesetzliche Regelung wird diskutiert.

Schweden

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen.

Schweiz

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen oder Haftstrafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Auch GPS-Navigationsgeräte, die im Rahmen ihrer Zusatzfunktionen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen können (POI-Funktion).

Serbien

Ja

Ja

Geldstrafe zwischen 50 Euro und 170 Euro bei Verwendung. Bei Unfall bis zu 45 Tagen Haft statt Geldbuße möglich. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.

Slowakei

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen

Slowenien

Ja

Ja

Geräte, die die Messung aktiv stören, sind verboten. Hohe Geldstrafen.

Spanien

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen. POI-Funktion ist erlaubt.

Tschechien

Ja

Ja

Verboten sind Radarwarngeräte, welche die Messung unmöglich machen oder beeinträchtigen. Geldstrafen von 5.000 bis 10.000 Kronen (ca. 200-400 Euro)

Türkei

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen

Ungarn

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen.

Quelle: Juristische Zentrale, Stand: 8/2023

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