Wölfe dürfen in Sachsen-Anhalt künftig geschossen werden - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das geht aus der neuen Leitlinie hervor, die das Umweltministerium jetzt veröffentlicht hat.
Der Schutz des Menschen steht an erster Stelle, so die neue Leitlinie. Heißt: Wenn der Wolf beispielsweise Menschen angreift oder mehrfach Schafe reißt und dabei die Schutzzäune umgeht, dann ist es möglich, den Wolf zu töten.
Generell ist der Wolf jedoch nicht zur Jagd freigegeben, wenn er sich etwa nur Dörfern oder Städten nähert oder hindurchläuft. Seit dem Jahr 2000 vermehrt sich der Wolf in Deutschland. Seit acht Jahren gibt es regelmäßig Nachwuchs in Sachsen-Anhalt.