Wiegand scheitert auch in zweiter Instanz

Gehalt wird weiter gekürzt

Eine im Jahr 2019 vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt verhängte Disziplinarstrafe gegen den inzwischen suspendierten Oberbürgermeister von Halle, BerndWiegand(parteilos), hat Bestand. Das Landesverwaltungsamt hatte die Bezüge des Politikers für sechs Monate um ein Fünftel gekürzt, was das Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigt hatte. Wie das Landesverwaltungsamt am Freitag mitteilte, ließ das Oberverwaltungsgericht (OVG) die Berufung des Politikers gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht zu. Das OVG undWiegandselbst waren am Freitag für eine Bestätigung beziehungsweise Stellungnahme nicht erreichbar.

Hintergrund waren drei disziplinarrechtliche Verstöße des Politikers, die das Landesverwaltungsamt ihm im März 2019 zur Lasten gelegt und disziplinarische Konsequenzen gezogen hatte. Dagegen warWiegandin Widerspruch gegangen, den das Verwaltungsgericht Magdeburg zurückwies. Die gegen diese Entscheidung erhobene Klage des Politikers hatte das Verwaltungsgericht abgewiesen. Der Beamte hatte dem Landesverwaltungsamt zufolge daraufhin am Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragt. Diese sei nun abgelehnt worden.

Wiegandwar zuvor vorläufig seines Amtes enthoben worden, nachdem er sich im Januar frühzeitig gegen das Coronavirus impfen ließ. Der Vorwurf und seine wahrheitswidrige Behauptungen führten zur Einleitung eines weiteren Disziplinarverfahrens durch das Landesverwaltungsamt.

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