Halle: Wiegand kehrt nicht zurück

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts

Die Rückkehr des suspendierten Halleschen Oberbürgermeisters ins Rathaus ist in weite Ferne gerückt. Bernd Wiegands vorläufige Dienstenthebung bleibt bestehen, urteilte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt.

Strafrechtlich war Wiegand aus der sogenannten Impfstoffaffäre ungeschoren herausgekommen. Für ihn war somit klar, er gehört wieder auf den Rathauschefsessel. Das solle doch bitte auch das Oberverwaltungsgericht so feststellen - tat es aber nicht.

Dienstrechtlich stehen immer noch mehrere Vorwürfe im Raum, an dieser Sachlage habe sich nichts geändert.Das Gericht folgte auch der Argumentation, dass durch Wiegands Verhalten den Betriebsfrieden gestört sei.

Gegen den Beschlussdes Oberverwaltungsgerichts kann Wiegand nichts machen.

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