Autobahn A14

Weiterer Planfeststellungsbeschluss für A14-Nordverlängerung

Seehausen zieht indes Klage gegen einen Abschnitt zurück

DerPlanfeststellungsbeschluss für den nächsten Abschnitt der Autobahn 14 - zwischen Lüderitz und Stendal - liegt vor. Das teilte Sachsen-Anhalts Verkehrsministerium am Mittwoch, 14. August 2019 mit.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss für einen weiteren Abschnitt der A14-Nordverlängerung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Weiterbau der Trasse von Lüderitz bis Stendal (VKE – Verkehrseinheit 1.5) vor. „Nun kann es weiter kontinuierlich vorangehen, mit dem Bau der wichtigen Nord-Süd-Verbindung durch die Altmark“, erklärte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel am Mittwochbei einem Arbeitsbesuch an der Ortsumfahrung bei Schernikau (Landkreis Stendal), wo ihm der Vizepräsident des Landesverwaltungsamtes, Dr. Steffen Eichner, den Beschluss übergab. Wenn niemand Klage gegen den knapp 800 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschlusseinreiche, sei das Baurecht unanfechtbar. „Dann könnten wir mit einem Schlag mehr als 31 Autobahnkilometer bauen“, betonte der Minister, da für den nördlich anschließenden Abschnitt bis Osterburg (VKE 2.1) bereits bestandskräftiges Baurecht bestehe.

Nach Auskunft von Eichner wird der Planfeststellungsbeschluss zwei Wochen lang – in der Zeit vom 03. bis 16.09.2019 – in Stendal, Tangerhütte und Bismark öffentlich ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber allen als zugestellt, die vom Bau der knapp 13Kilometer langen VKE zwischen den künftigen A 14-Anschlussstellen (AS) Lüderitz und Stendal-Mitte (VKE 1.5) betroffen sind. Gegen den Beschluss könne innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erhoben werden, erläuterte der Vizechef der Planfeststellungsbehörde. Wenn dieser Fall eintrete, müsse der Beschluss vom Gericht überprüft werden, fügte Eichner hinzu.

Mit dem Bau der rund gut 18 Kilometer langen VKE 2.1 (bestandskräftiges Baurecht seit 15.05.2018) kann erst dann begonnen werden, wenn auch für den südlich direkt anschließenden Streckenabschnitt (VKE 1.5), für dender Planfeststellungsbeschluss vorliegt, unanfechtbares Baurecht besteht. Beide Abschnitte müssen baulich miteinander verknüpft werden, da die VKE 2.1 für sich allein betrachtet, keine verkehrliche Wirkung erzielen würde.

Indes hat die Verbandsgemeinde Seehausen hatdie Klage gegen den nördlichsten Abschnitt der A14 in Sachsen-Anhalt zurückgezogen. Das teilte Bürgermeister Rüdiger Kloth am Dienstagabend, 13. August 2019mit, nachdem der Verbandsgemeinderat der Vereinbarungmit dem Landesverkehrsministerium zugestimmt hatte.«Durch diese vernünftige Entscheidung wird vor allem viel Zeit gespart, die den Weiterbau der A14 nur unnötig verzögert hätte», sagte dazu Sachsen-Anhalts VerkehrssministerWebel. Nach der endgültigen Einigung mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) eine Woche zuvor,sei das ein weiteres wichtiges Signal vor allem für die Bürger der Altmark, so der Minister. Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses sei eine Vereinbarung mit dem Land über zusätzliche Maßnahmen im Rahmen des Autobahnbaus, die den Einwohnern von Seehausen zugutekommen, so Webel.Nun klagt nur noch die Hansestadt Seehausen.

Die A14-Nordverlängerung ist nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums das größte Bundesfernstraßenprojekt in den östlichen Bundesländern. In Mecklenburg-Vorpommern ist sie fertig. Nach ihrer kompletten Fertigstellung soll die A14 von Wismar bis Nossen in Sachsen führen. Große Teile sind schon in Betrieb, in Brandenburg und Sachsen-Anhalt gibt es noch Lücken.

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