Als sich am 9. November 1989 die innerdeutschen Grenzen öffneten, endete die Teilung Deutschlands zunächst mal damit, dass DDR-Bürger in die Bundesrepublik und nach West-Berlin reisen durften, ohne dafür bestraft zu werden.
Aber, es gab mit der DDR und der BRD immer noch zwei deutsche Staaten. Erst am 22. August 1990 gab es in der Volkskammer der DDR eine Sondersitzung und Abstimmung zum Beitritt der DDR zur Bundesrepublik.
363 Stimmen wurden abgegeben, 294 Mitglieder des DDR-Parlaments votierten damals für den – Zitat - Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990.
Die Änderung des Grundgesetzes der Bundesrepublik dazu trat am 29. September 1990 in Kraft und am 3. Oktober wurde die deutsche Einheit offiziell vollzogen. Zunächst war der Tag des Mauerfalls, also der 9. November als Tag der deutschen Einheit im Gespräch.
Auf diesen Tag fiel aber auch die Reichsprogromnacht von 1938, deshalb einigte man sich im Artikel 2 des Einigungsvertrages auf den 3. Oktober als bundesdeutschen Feiertag – den Tag der deutschen Einheit.
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