Der wegen des Mordes und der Vergewaltigung an der 14-jährigen SchülerinSusannazu lebenslanger Haft verurteilte Ali B. ist nach Auffassung seiner Richter "hochgefährlich".
In ihrem Urteil am Mittwoch sprach sich die Kammer des Landgerichts Wiesbaden mit Vorbehalt für eine Sicherheitsverwahrung des 22 Jahre alten Irakers aus.
Aufgrund der relativen Jugend von Ali B. und seines noch nicht sehr langen Aufenthalts in Deutschland gebe es gewisse Unsicherheiten, begründete das Gericht den Vorbehalt.
Wenn die Haftstrafe 15 Jahre oder länger verbüßt worden sei, werde ein Gutachter prüfen, ob noch eine Gefährlichkeit besteht, erläuterte Staatsanwältin Sabine Kolb-Schlotter nach dem Urteil den Vorbehalt der Sicherheitsverwahrung.
Allerdings würde ein solcher Täter auch ohne diesen Vorbehalt "keinesfalls aus der Haft spazieren können". Es werde immer eine Gefährdungsanalyse durchgeführt.
Eine vorzeitige Freilassung von Ali B. nach 15 Jahren sei "aus Sicht der Kammer unangemessen", so das Gericht bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Für den Mord anSusannastellten die Richter das Mordmerkmal der Heimtücke fest, hinzu komme die beabsichtigte Verdeckung der Vergewaltigung als weiteres Mordmerkmal.
Eine Gutachterin hatte in dem Prozess von einer schweren Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen bei Ali B. gesprochen. Mit weiteren Taten wäre danach höchstwahrscheinlich zu rechnen, hieß es in der Begründung des Urteils.
"Es reicht aus, dass jemand in den Fokus Ihrer eigenen Bedürfnisse gerät", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk.