Drei für Samstag in Leipzig geplante linke Demonstrationen bleiben untersagt. Das entschied das Leipziger Verwaltungsgericht am Donnerstagabend, 21. Oktober 2021. Die Anmelder der Kundgebungen waren per Eilantrag vor Gericht gezogen, nachdem die Stadt diese verboten hatte. Die Entscheidung wird teilweise harsch kritisiert. Das Totalverbot der Versammlung sei ein «fatales Zeichen für die Versammlungsfreiheit», schrieb etwa die Vorsitzende der Leipziger SPD, Irena Rudolph-Kokot, am Freitag, 21. Oktober bei Twitter.
Das Verwaltungsgericht begründete seinen Beschluss damit, dass die Verbote der Stadt rechtlich nicht zu beanstanden seien. Die Behörde könne die Versammlung verbieten, «wenn nach (...) erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzugs unmittelbar gefährdet ist».
Für die angemeldeten Versammlungen liegen laut Verwaltungsgericht «zureichende Tatsachen vor, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einen unfriedlichen Verlauf erwarten ließen». Im Hinblick auf die bundesweite Mobilisierung in der gewaltbereiten linksautonomen Szene handele es sich aus Sicht des Gerichtes um eine «kollektiv unfriedliche» Versammlungslage.
Für die drei Demos war seit Wochen im Internet unter dem Motto «Alle zusammen - autonom, widerständig, unversöhnlich!» mobilisiert worden. Am Dienstag gab Leipzig bekannt, dass die Versammlungsbehörde den Protest verboten habe. Als Grund nannte die Stadt die Gefahrenprognose der Polizei Leipzig sowie Lageeinschätzungen des Landesamts für Verfassungsschutz und Recherchen der Versammlungsbehörde.
Die Anmelder der Demonstration wollten keine Beschwerde gegen den Beschluss des Gerichts einlegen, hieß es auf der Plattform Indymedia.org. Sie schätzten ihre Erfolgsaussichten aktuell als gering ein. Bis zum Mittag sei beim sächsischen Oberverwaltungsgericht keine Beschwerde eingegangen, bestätigte ein Sprecher.
Die Linken-Landtagsabgeordnete Juliane Nagel schrieb bei Twitter, dass sie das Urteil des Verwaltungsgerichts so nicht erwartet habe, «sondern eher die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit unter Auflagen». Es sei kein gutes Zeichen für die Grundrechte, sondern rieche «nach starker politischer Motivation derer, die hier Erkenntnisse pro Verbot eingebracht haben».
Der Rechtsanwalt und Leipziger Grünen-Stadtrat Jürgen Kasek twitterte, dass die Stadt faktisch zur autoritären Zone werde. «Anlasslose Kontrollen, über tausend Polizeibeamte und ihr freut euch? Gewalt muss man verurteilen. Immer. Und dazu gehört auch staatliche Gewalt.»
Die Polizei hatte unabhängig vom Rechtsstreit einen Großeinsatz am Wochenende angekündigt, an dem sie trotz der Entscheidung festhält. Sie will von Freitagabend bis zum frühen Sonntagmorgen einen Kontrollbereich einrichten, der sich vom Norden bis nach Connewitz und in den Leipziger Westen erstreckt. Zudem solle der Anreiseverkehr an mehreren Orten kontrolliert werden (siehe Abschnitt Kontrollbereich). Die Polizei wird demnach mit Kräften der Bundespolizei und aus anderen Bundesländern «sichtbar präsent» sein.
Zuletzt war im September in Leipzig eine Demonstration mit mehreren Tausend Teilnehmern nicht friedlich geblieben. Aus dem Aufzug flogen unter anderem Steine gegen mehrere Bankgebäude, später wurde im Stadtteil Connewitz eine große Barrikade in Brand gesetzt und ein kleineres Feuer auf der Straße entzündet. Laut Polizei wurden sieben Beamte bei dem Einsatz leicht verletzt.
Das Sächsische Inneministerium hat der Einrichtung eines Kontrollbereiches (siehe Bild neben Text) vomFreitag, den 22. Oktober 2021, 20:00 Uhr bis Sonntag, den 24. Oktober 2021, 4:00 Uhrzum Zweck der Verhinderung von Straftatenzugestimmt.
Der Kontrollbereich (siehe Bild neben Text) wird in diesem Rahmen im folgenden räumlichen Geltungsbereich bestimmt:
Willy-Brandt-Platz > Kurt-Schumacher-Straße > Berliner Straße > Rackwitzer Straße > Am Gothischen Bad > Berliner Brücke > Brandenburger Straße > Adenauerallee > Kohlweg > Bennigsenstraße > Torgauer Platz > Torgauer Straße > Wurzner Straße > Breite Straße > Riebeckstraße > Prager Straße > Connewitzer Straße > Probstheidaer Straße > Karl-Jungbluth-Straße > Bornaische Straße > Prinz-Eugen-Straße > Koburger Straße > B2 > Wundtstraße > Schleußiger Weg > Rödelstraße > Antonienstraße > Gießerstraße > Endersstraße > Lützner Straße/B87 > Bowmanstraße/B87 > Jahnallee/B87 > Ranstädter Steinweg > Tröndlinring > Willy-Brandt-Platz.
Er umfasst den innerhalb der genannten Straßen liegenden Bereich und erstreckt sich auf die ihn begrenzenden Straßenzüge in ihrer gesamten Breite, einschließlich Gehweg und möglicher angrenzender Bebauung. Auch außerhalb des Kontrollbereiches wird die Polizei zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Kontrollen auf Grundlage des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes durchführen.