Unterbrochene «Hasi»-Räumung - Justiz kritisiert Polizei

Nach der unterbrochenen Räumung des alternativen Hausprojekts "Hasi" in Halle hat das Amtsgericht die Polizei kritisiert. Der Abbruch des Einsatzes von Seiten der Polizei sei nicht nachvollziehbar, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts mit. Die zuständige Obergerichtsvollzieherin hatte das Gebäude mit Hilfe der Einsatzkräfte in der Hafenstraße 7 am Mittwoch räumen wollen. Die Polizei hatte ihr die Unterstützung versagt und die Räumung wegen rechtlicher Bedenken unterbrochen.

Unter Verweis auf das Polizeigesetz erklärte der Sprecher: «Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zwangsvollstreckung steht der Polizei nicht zu.» Der Räumungsbescheid richtete sich laut Gerichtssprecher gegen Mitglieder eines Vereins, die die Räume besetzt hielten. Diese beugten sich der Räumung zwar und übergaben der Halleschen Wohnungsgesellschaft (HWG) als Eigentümerin die Schlüssel. Dem Unternehmen erklärten sie aber, dass es noch Untermieter gebe.

Die Gerichtsvollzieherin habe an der Seite der Einsatzkräfte überprüfen wollen, ob in dem Gebäude tatsächlich noch jemand wohnt, erklärte der Gerichtssprecher weiter. Die angeforderte Unterstützung habe die Polizei ihr aber versagt.

Neben der Justiz hatte auch die HWG das Verhalten der Einsatzkräfte in Frage gestellt und eine Erklärung gefordert. Bislang sind die rechtlichen Erwägungen der Polizei nicht bekannt.

Die Polizei war für die geplante Räumung mit einem Großaufgebot angerückt. 700 Kräfte aus Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin, Brandenburg und von der Bundespolizei waren im Einsatz. Ein Gericht hatte im Oktober das Urteil zur Räumung des Gebäudes gefällt und damit dem Willen der Eigentümerin entsprochen. Das Gebäude war im Januar 2016 erstmals besetzt worden. Später hatten sich einige der Besetzer zu einem Verein zusammengeschlossen und einen Nutzungsvertrag mit der HWG ausgehandelt. Dieser war zum 31. Januar 2018 ausgelaufen.

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