Bewerbung

Tipps zum ersten Arbeitstag

Eure Bewerbung war erfolgreich, nun steht der erste Arbeitstag an.

Auf was sollte man eigentlich beim Einstieg in den neuen Job besonders achten? Wie geht man am besten mit dem Chef und den neuen Kollegen und wie sieht es mit Urlaub aus? Bei einer Kündigungfrist von nur zwei Wochen in der Probezeit solltet Ihr folgende Hinweise besonders beachten!

Welche Fehler sollte ich am ersten Tag vermeiden?

Nicht zu früh erscheinen: das signalisiert möglicherweise auch schlechtes Zeitmanagement. Unvorbereitete Kollegen könnten sich dadurch unter Druck gesetzt fühlen. Tipp: Den Weg zur neuen Arbeitsstelle solltet Ihr Euch vorher gut einprägen und im Bestfall einmal abgefahren haben. Außerdem wichtig: Zeitpuffer!

Ab wann darf ich den Chef/die Kollegen duzen?

Zunächst solltet Ihr immer vom "Sie" ausgehen. Oft bleibt diese Regel aber unausgesprochen. Einfach abwarten und beobachten: Wie gehen Eure Kollegen auf Euch zu? Wenn sich diese mit ihrem Vornamen vorstellen, duzt man sich hier vermutlich. Bei Euch unbekannten Personen solltet Ihr aber weiterhin das "Sie" verwenden. Gerade ältere Angestellte versuchen, durch Siezen die Rangordnung zu erhalten. Wenn ein neuer Kollege diese Regel bricht, macht er sich schnell unbeliebt.

Dresscode: Was soll ich am ersten Tag anziehen?

Lieber einen Tick zu förmlich als zu leger. Schuhe auf jeden Fall sauber. Tipp: Setzt Euch eine Woche vor Eurem ersten Tag auf eine Parkbank gegenüber Eurer zukünftigen Firma und beobachtt einfach die Menschen, die dort ein- und ausgehen.

Wie gelingt die Feier zum Einstand?

  • erst mal alle kennen lernen.
  • Umfang hängt von Gehaltsklasse ab.
  • Berufseinsteiger: paar belegte Brötchen
  • Führungskräfte: üppigeres Angebot mit Getränken. KEIN Alkohol, Vorgesetzten wegen Sekt fragen.
  • Typisch: Kaffee und Kuchen oder Pizza zur Mittagspause, Zeitrahmen: 30 Min!

Wann darf ich den ersten Urlaub einreichen?

Anspruch auf gesamten Jahresurlaub erst nach 6 Monaten im neuen Job. Aber auch im ersten halben Jahr habt Ihr einen Teilurlaubsanspruch, pro Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs., das sagt der Arbeitsrechtsanwalt. Nach drei Monaten Anspruch auf fünf freie Tage.

Die Frau bekommt ein Baby, die Oma stirbt, der Umzug steht an , dann habt Ihr laut BGB für „besondere Anlässe“ üblicherweise Anspruch auf 2-3 Tage bezahlten Extraurlaub.

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