Steuerbefreiung für Hundebesitzer

Stendals neue Hundesteuersatzung ab Neujahr

Steuerfrei Gassi gehen. Das ist ab Neujahr für Hundebesitzer in Stendal möglich, teilte die Hansestadt am Dienstag, 19. November 2019 mit. Diese hat die Hundesteuersatzung geändert. Diese tritt ab dem 01.01.2020in Kraft. Die wahrscheinlich relevanteste Neuerung für die Bürgerinnen und Bürger sind neubeschlossene Steuerbefreiungen die bei der Hansestadt Stendal beantragt werden können. Die Stadtverwaltung möchte die Bürgerinnen und Bürger auch auf diesem Wege auf die Änderung aufmerksam machen.

Für folgende Hunde kann künftig ein Antrag auf Steuerbefreiung gestellt werden.

  1. Hunde, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind
  2. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen
  3. Hunde, die als Such-, Sanitäts- oder Rettungshunde von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung erfolgreich abgelegt haben
  4. Hunde, die als Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigen verwendet werden
  5. Herdenschutzhunde - ab einer Herdengröße von min. 100 Nutztieren werden zwei Herdenschutzhunde von der Steuer befreit; bei einer Herdengröße ab 200 Nutztieren wird für jeweils weitere 100 Nutztiere ein zusätzlicher Hund von der Steuer befreit;
  6. Hunde, die als Therapiebegleithunde verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung erfolgreich abgelegt haben
  7. Hunde, die als Besuchshunde verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung erfolgreich abgelegt haben


Auf der Internetseite der Hansestadt Stendal findet sich ab sofort ein Vordruck, mit dem die Steuerbefreiung beantragt werden kann.

Seite teilen