Marco Buschmann und Lisa Paus

Änderung des Geschlechtseintrags

Bundeskabinett bringt Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg

Die Bundesregierung hat dasSelbstbestimmungsgesetz zur leichteren Änderung des Geschlechtseintrags beschlossen.

Die Verabschiedung des Entwurfs sei «ein großer Moment» für trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland, teilte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) am Mittwoch im Anschluss mit. «Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der geschlechtlichen Identität. Trotzdem wurden die Betroffenen mehr als 40 Jahre lang durch das Transsexuellengesetz diskriminiert. Damit ist jetzt endlich Schluss.»

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, das Selbstbestimmungsgesetz sei Ausdruck einer Politik, für die die Grundrechte an erster Stelle stehen. «Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass der Staat ihre geschlechtliche Identität achtet. Und um dieses Menschenrecht geht es uns.»

Künftig soll jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Alle Menschen unter 18 Jahren benötigen für die Erklärung beim Standesamt die Einwilligung der Eltern. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.

Kritik am Selbstbestimmungsgesetz kommt vor allem immer wieder von der Union und der AfD.Debatten gab es vorallem in Bezug auf das Hausrecht und dem Zugang zu geschützen Räumlichkeiten wie Umkleidekabinen, Saunen oder Frauenhäusern. Das Selbstbestimmungsgesetz lässt das private Hausrecht allerdings unberührt. Es gilt aber weiter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz das Diskriminierungen verhindern soll.

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