Rundfunkgebühr ist rechtens

Laut Bundesverfassungsgericht in Leipzig ist der Rundfunkbeitrag für öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehsender rechtens. Das Urteil verkündete am Freitag der Vorsitzende Richter Werner Neumann.

Demzufolge ist schon ein fester Wohnsitz Grund genug für die Gebühr, " weil Rundfunk eben typischerweise in einer Wohnung empfangen wird. Es ist auch besserer Anknüpfungspunkt als das Innehaben eines Gerätes. Denn wer ein Gerät hat, das lässt sich in der Praxis nur schwer feststellen", erläutert Gerichtssprecherin Renate Philipp einen der Diskussionspunkte.

Vor dem 6. Senat des Gerichts waren am Mittwoch und Donnerstag die ersten Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell mündlich verhandelt worden, das die privaten Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten. Sie müssen den Beitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen.

Der Rundfunkbeitrag, der die frühere Rundfunkgebühr abgelöst hat, wird seit Januar 2013 pro Wohnung erhoben. Dabei spielt keine Rolle, ob es darin überhaupt Rundfunkgeräte gibt oder nicht.

Der Rechtsbeistand der Kläger hat angekündigt, Verfassungsbeschwerde einreichen zu wollen.

Privatsender wie radio SAW werden nicht über die Rundfunkabgabe finanziert.

Werner Neumann, Bundesverfassungsgericht
Der Vorsitzende Richter Werner Neumann verkündet das Urteil
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