Gericht

Mainz: Landgericht weist Klage zurück

Zahnärztin klagte nach mutmaßlichem Corona-Impfschaden

Das Landgericht Mainz hat eine Schadensersatzklage nach einer Corona-Impfung abgewiesen.

Die Klägerin müsse die Kosten für das Verfahren tragen, verkündete gestern die Richterin.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Geklagt hatte eine Zahnärztin, die nach einer Impfung einen Hörschaden erlitt.

Sie führt dies auf den Covid-19-Wirkstoff von AstraZeneca zurück und fordert deswegen vom Hersteller Schadensersatz.

In erster Instanz nun ohne Erfolg.

Unverständlich für die Klägerin. Sie sagte, dass ihr Impfschaden offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt worden sei.

Ihr Rechtsanwalt plant vor die nächste Instanz zu ziehen. Er verwies auf ein laufendes Verfahren am Oberlandesgericht Bamberg.

Dort wollen die Richter ein Gutachten einholen. Das soll klären, ob der Hersteller AstraZeneca ausreichend auf die Nebenwirkungen seines Wirkstoffs hingewiesen hat.

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