Wernigerode: Wir schließen steht an einem Schuhgeschäft

Wir sind im 2. Lockdown

Alle Regelungen im Überblick

Seit Mittwoch, 16.12.2020 gilt deutschlandweit der 2. harte Lockdown. Das sind die Regeln für Sachsen-Anhalt:

Kitas und Schulen

Kitas und Schulensollen geschlossen oder nur noch eingeschränkt betrieben werden. Auf der Homepage des Landes heißt es für die Schulen: Sachsen-Anhalt hebt zum 16. Dezember für die Schuljahrgänge 1-6 aller Schulformen die Präsenzpflicht auf. Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht mehr verpflichtend und es wird empfohlen, wo immer möglich, die Kinder zuhause zu betreuen. Die Jahrgangsstufen 7-13 der allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen wechseln ab Mittwoch vollständig in den Distanzunterricht, ausgenommen sind unaufschiebbare Klausuren und Klassenarbeiten.

Wenn Eltern mit Kindern bis 12 Jahren bis 18.12. kein Homeschooling gewährleisten können, können sie die Kinder zur Notbetreuung in die Schulen geben - auch, wenn sie nicht in systemrelevanten Jobs arbeiten.

Auch Kita-Kinder sollten spätestens ab Mittwoch für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben. Im Beschluss steht, dass Kinder zwischen dem 16. Dezember und dem 10. Januar «wann immer möglich» zu Hause betreut werden sollten. Wie im Frühjahr soll es aber eine Notbetreuung geben.

Demnach wird es in dieser Woche eine Übergangsphase geben: Wer die Betreuung seines Kindes nicht anders regeln kann, kann den Nachwuchs – egal, welchen Job man ausübt – in die Notbetreuung bringen.Ab Montag (21.12.20)dürfendas nur noch Eltern, von denen mindestens ein Teil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Dafür braucht es eine Bescheinigung vom Arbeitgeber.

Silvester

Silvester ist nicht Weihnachten - also kein Fest der Familie. Deshalb gelten für Silvester andere Regeln. An Silvester und Neujahr gilt bundesweit einAn- und Versammlungsverbot - auch in Sachsen-Anhalt. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist grundsätzlich verboten. Wer noch Böller vom Vorjahr im Keller hat oder sich bereits Feuerwerk gekauft hatte, kann das privat auch abfeuern. Er muss nur die Regel einhalten, dass nicht mehr als 5 Personen zusammen kommen.

Homeoffice

Jeder nicht nötige Kontakt soll vermieden werden. Die Arbeitgeber werden gebeten, jede Möglichkeit im Bereich Homeoffice bzw. arbeiten von zu Hause zu prüfen und zu ermöglichen.

Diese Geschäfte dürfen öffnen

Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen.Von der Geschäftsschließung ausgenommen sind: der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Sonnenstudios,Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen,Postämter/-stellen, Reinigungen und Waschsalons, Zeitungsverkauf, Buchhandlungen, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte und Weihnachtsbaumverkäufe.

Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliches Geschäfte müssen schließen. In Sachsen-Anhalt sind medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-​, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie (medizinische Fußpflege), weiterhin möglich.

Hotels

Hotels sind für berufliche und familiäre Reisen aus wichtigem Grund geöffnet; der Weihnachtsbesuch zählt dabei ausdrücklich nicht dazu. Gottesdienste sind möglich, wenn strenge Auflagen beachtet werden.

Zoos und Tierparks

Bis auf die Tierhäuser bleiben die Zoos geöffnet. In den Außenanlagen kann man wie gewohnt spazieren gehen und die Gehege besuchen.

Fahrschulen

Fahrschulen müssen auch schließen - aber: laufende Ausbildungen, die nur noch durch Prüfungen abgeschlossen werden müssen, dürfen abgeschlossen werden. Theoretische und praktische Prüfungen dürfen stattfinden.

Ausgangssperren

Ausgangssperren kann es geben, wenn der Inzidenzwert 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschreitet. Haseloff meinte aber, dass solche Maßnahmen aus seiner Sicht für Sachsen-Anhalt keinen Sinn machen.Aktuelle Zahlen nach Landkreisen findet Ihr immer hier

Hier könnt Ihr der Pressekonferenz noch einmal selbst ansehen- und hören. Unten alle weiteren Informationen

Die Weihnachtsregelungen für den 24., 25. und 26. Dezemberin Sachsen Anhalt:

  • 1 Hausstand + 4 Personen aus dem engsten Familienkreis undKinder unter 14.
  • Das bedeutet: Wenn ein Hausstand z. B. aus Mann, Frau, Oma und 2 erwachsenen Kindern besteht, dann können zu diesem Hausstand noch 4 weitere Personen kommen - z. B. der Bruder der Ehefrau samt Frau und noch die Schwiegereltern und dazu noch Kinder unter 14 Jahren.
  • Aus welchem Bundesland sie kommen, ist egal.

Hier könnt Ihr die Berliner Pressekonferenz vom Sonntag noch einmal selbst ansehen und -hören

Weitere Maßnahmen:

  • Gottesdienste sind zulässig, aber unter Auflagen wie Mindestabstand, Maskenpflicht und Verzicht auf Gesang. Eventuell wird eine Anmeldepflicht für Besucher verlangt.
  • InAlten- und Pflegeheimenwerden die Schutzmaßnahmen erhöht. Demnach müssen sich ab Montag alle Mitarbeiter mindestens zwei Mal in der Woche einem Corona-Schnelltest unterziehen. Zudem darf jeder Bewohner höchstens einen Besucher pro Tag empfangen. Wer rein will, muss eine Maske tragen und einen negativen Test vorlegen.
  • Reisen werden zwar nicht verboten, doch wird ein Appell beschlossen, nicht notwendige Reisen im Inland und ins Ausland bleiben zu lassen.Die Quarantäneregelung bei Einreisen aus Risikogebieten bleibt– sie läuft auf zehn Tage Quarantäne hinaus, die aber durch einen negativen Test nach fünf Tagen beendet werden kann.
  • Die finanzielle Unterstützung für geschlossene Unternehmen und für betroffene Selbständige wird ausgeweitet. Die schon beschlossene Überbrückungshilfe der Bundesregierung zur Deckung von Fixkosten wird daher auf maximal 500000 Euro pro Monat erhöht. Wertverluste bei Waren sollen über besondere Abschreibungsregeln aufgefangen werden können. Zur Entlastung bei Mieten und Pachten wird eine Regelung eingeführt, wonach die Beschränkungen eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit wären für Mieter und Pächter Minderungen möglich.

Die Bund-Länder-Beratung hat Sonntagmittag den Lockdown beschlossen. Den Text vom Beschluss haben wir Euch unten verlinkt. Ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis Sonntag, 10. Januar 2021 wird das öffentliche Leben wieder heruntergefahren. Am Dienstag, 05. Januar soll verhandelt werden, wie es danach weiter geht.

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