Landgericht Leipzig

Leipzig: Urteil gegen Totschläger nicht rechtskräftig

Verurteilter hat Revision eingelegt

3 Jahre und 6 Monate Jugendgefängnis. So lautete das Urteil gegen einen Totschläger in Leipzig.

Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat Revision eingelegt, teilte eine Sprecherin des Landgerichts mit.

Das sah es als erwiesen an, dass der 21-Jährige vorigen Sommer einen 34-Jährigen vorm Studentenclub „Stuk“ derart schwer verletzt hat, dass dieser starb.

Nun beschäftigt sich voraussichtlich der Bundesgerichtshof mit dem Fall.

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