Die Stadt Leipzig muss Eltern nun doch keinen Schadenersatz wegen fehlender Kitaplätze zahlen. Das Oberlandesgericht in Dresden wies die Klagen von drei Müttern in zweiter Instanz ab. Die hatten zunächst keinen Betreuungsplatz gefunden und verlangten Schadenersatz für den Verdienstausfall. Das Landgericht Leipzig gab den Eltern in einem ersten Urteil zunächst Recht.
Der Leipziger Rechtsanwalt Füßer, Verteidiger der klagenden Eltern, wertete das Urteil als falsch. Er strebt mit seinen Mandanten eine erneute Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof an.