Kinosaal

Kinos offen, 300 Besucher bei Konzerten

Das ändert sich bei der Inzidenz unter 50

Die Inzidenzzahlen in Sachsen-Anhalt sinken weiter und einige Landkreise dürfen bereits jetzt schon weiter lockern, wenn die 7-Tages-Inzidenz 5 Tage lang stabil unter 50 bleiben.

Landkreis Anhalt-Bitterfeld und Halle: seit 26.05 -In Halle fällt außerdem die generelle Maskenpflicht in der Innenstadt weg. Wo der Abstand von 1,5 Metern nicht dauerhaft möglich ist, muss aber weiter Maske getragen werden- also auch in Geschäften und in Bussen und Bahnen.

Salzlandkreis: seit 27. Mai

Magdeburg und Jerichower Land: vorraussichtlich ab 28. Mai

Alle anderen Landkreise müssen sich noch etwas gedulden.

Eine Übersicht findet ihr hier.

  1. Die Kitas dürfen wieder in den Regelbetrieb zurückkehren.
  2. Ein Hausstand darf sich mit maximal fünf weiteren Personen treffen – egal aus wie vielen Hausständen diese sind.
  3. Private Veranstaltungen, Messen, Spezialmärkte und Ausstellungen sind – wenn sie professionell organisiert sind - mit 50 Teilnehmern gestattet.
  4. Im Freien dürfen Tanzveranstaltungen zwischen 6 und 22 Uhr stattfinden, mit maximal 50 Teilnehmern.
  5. Literaturhäuser, Theater, Kinos und Konzerthäuser dürfen drinnen mit maximal 200 und im Freien mit maximal 300 Besucher öffnen – mit Test und Kontaktnachverfolgung.
  6. Soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser und Mehrgenerationenhäuser dürfen für maximal 10 Personen öffnen.
  7. Stadt- und Naturführungen sind für bis zu 50 Teilnehmer erlaubt.
  8. Sportangebote in geschlossenen Räumen dürfen mit 50 Personen, Sport im Freien mit 100 Personen statt finden.
  9. Patienten und Patientinnen in Pflegeeinrichtungen dürfen 5 Besucher gleichzeitig empfangen.
  10. Prostitutionsstätten dürfen unter Hygieneauflagen öffnen.

Für die Punkte 3-10 brauchen Besucher und Teilnehmer ein negatives Testergebnis.

*= Genese & vollständig geimpfte Personen werden nicht mitgezählt.

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