Kinderkrankentage verdoppelt

So funktioniert die Beantragung

Die Zahl der Kinderkrankentage hat sich in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie pro Elternteil von 10 auf 20 verdoppelt. Alleinerziehende erhalten 40 statt der üblichen 20 Tage. Das beschloss der Bund im Januar vor dem Hintergrund der Einschränkungen an Schulen und Kitas. Die Regelung gilt rückwirkend zum 5. Januar.

Kinderkrankengeldzahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes. Das Krankengeld soll es nun aber auch geben, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind oder der Zugang eingeschränkt ist.Das gilt auch, wenn Eltern lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Einrichtung zu bringen. DasKinderkrankengeldsollen auch Eltern bei ihrer Krankenkasse beantragen können, die theoretisch im Homeoffice arbeiten könnten. Für den Antrag soll eine Bescheinigung von Schule oder Kita reichen. Anspruch haben nur gesetzlich Versicherte.

Es gibt immer mal Problememit Formularen und dem ganzen bürokratischen Prozedere, aber im Großen und Ganzen funktioniert das nun auch. Der Sprecher der Krankenkasse IKK gesund plus sagte, es gebe kaum Beschwerden, man versuche es so unkompliziert wie möglich zu halten, und sollte es doch mal Schwierigkeiten geben, im direkten Kontakt ist das eigentlich immer zu klären.

Das Prozedere

Entweder das Kind ist krank, dann brauche ich eine Bescheinigung vom Arzt, das war ja schon immer so. Hier geht es aber um was anderes und dafür muß das Kind bis zu einem Alter von 12 Jahren gar nicht krank sein. Die Bezeichnung Kinderkrankengeld ist da etwas irrenführend. Gezahlt wird nämlich auch, wenn die Eltern zu Hause bleiben müssen, weil Schule oder die KiTa wegen der Corona-Pandemie zu waren oder zu sind bzw. keine Betreuung gewährleistet ist. Das sollte die Schule oder die Kita bestätigen, das reicht in der Regel formlos oder über ein Musterformular vom Bundesfamilienministerium.

Ich hab mal durchgeguckt, die Antragsformulare findet ihr auch online auf den Internetseiten Eurer Krankenkasse. Viele verzichten sogar auf eine Bestätigung der Kindereinrichtung.Die gesetzliche Krankenkasse ist jedenfalls für Auszahlung zuständig, das Geld geht auf Euer Konto. Das sind 90 Prozent des entgangenen Nettolohnes.

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