Der Schauspieler Johnny Depp geht im Rechtsstreit miteinerbritischen Boulevardzeitschrift nun doch gegen das erlassene Urteil vor und legt Berufung ein. Die Zeitung hatte ihn als "Frauenschläger" bezeichnet, woraufhin Johnny Depp eine Verleumdungsklage einreichte. Die wurde allerdings vom Obersten Gerichtabgewiesen und sein anschließender Antrag auf Berufung wurde zunächst abgelehnt.
Stattdessen zieht Johnny Depp nun vor das Berufungsgericht, berichtet die Zeitschrift "The Sun".Die Anwältin des Schauspielers hatte ihm nach dem Urteil dazu geraten, gegen die Entscheidung des Richters vorzugehen, da es ihrer Aussage nach fehlerhaft sei. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiterhin entwickeln wird.
Klar ist aber, dass seine Karriere als Schauspieler vermutlich keine Zukunft haben wird. Seine Rolle als Grindelwald in "Phantastische Tierwesen" musste er bereits abgeben.Seit 2015 streiten sich Johnny Depp und seine Ex-Frau Amber Heardvor Gericht und werfen sich gegenseitig vor, sich misshandelt zu haben.