Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflege soll auslaufen

Die Begründung dafür ist eine medizinische

Die Corona-Impfpflichtfür Personal in Kliniken und Pflegeheimen soll voraussichtlich Ende des Jahres auslaufen. Grund sei die Dominanz sogenannter immunevasiver Corona-Varianten, wie es am Montag aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß. Diese Erreger können der Immunantwort von Menschen, die geimpft und/oder genesen sind, besser entgehen als ihre Vorgänger.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt offen gelassen, ob die einrichtungsbezogenenImpfpflichtim Gesundheits- und Pflegebereich zum Jahresende ausläuft oder verlängert wird. «Wir werden von dem Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig machen, wie wir mit der einrichtungsbezogenenImpfpflichtumgehen», hatte er im Oktober bei der Regierungsbefragung im Bundestag auf die Frage gesagt, ob er das Gesetz auslaufen lassen oder verlängern wolle.

Die einrichtungsbezogeneImpfpflichtgilt seit Mitte März. Die Gesundheitsämter können Tätigkeits- oder Betretungsverbote für Beschäftigte von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen aussprechen, wenn diese auch nach Aufforderung keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder kein Attest haben, das sie von einer Corona-Impfung befreit. Die gesetzliche Grundlage für dieImpfpflichtläuft zum Jahresende aus.

An der Regelung hatte es immer wieder Kritik gegeben, unter anderem wegen des Aufwands bei der Durchsetzung derImpfpflicht. Aus den Ländern und der Branche waren Forderungen nach einem Ende laut geworden.

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, begrüßte das voraussichtliche Ende der einrichtungsbezogenenImpfpflichtfür Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen. «Die Impfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen und Tod, aber nicht vor Weitergabe des Virus», sagte Brysch dem «Handelsblatt». «Deshalb lief die einrichtungsbezogeneImpfpflichtvon Anfang an ins Leere.» Viele Bundesländer und Gesundheitsämter hätten Sanktionen bereits herausgezögert.

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