Höchststrafe für Mörder von Walter Lübcke

Stephan Ernst erschoss Kassels Regierungspräsident

Der Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten, Stephan Ernst, muss lebenslang in Haft. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in seinem Urteil heute zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist es so gut wie ausgeschlossen, dass der Verurteilte nach 15 Jahren vorzeitig freikommt.

Ein Mitangeklagter wurde zu einer Bewährungsstrafe wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Ursprünglich war er wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.

Beide Angeklagte waren viele Jahre in der rechten Szene aktiv.

Der CDU-Politiker Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses erschossen worden. Er hatte sich für Flüchtlinge eingesetzt.

28.01.2021, Hessen, Frankfurt/Main: Der Hauptangeklagte im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, Stephan Ernst (r), steht im Gerichtssaal neben seinem Anwalt Mustafa Kaplan. An diesem Verhandlungstag wurden die Urteile in dem Verfahren verkündet.
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