Hier gilt bereits die 15 km-Regel

Betroffene Regionen im SAW-Land

Immer mehr Landkreise in Sachsen-Anhaltsetzen die 15 km-Regel vom Land um.Die 15-km-Regel besagt, dass Regionen, in denen an fünf Tagen hintereinander die Inzidenz bei über 200 bleibt, den Bewegungsradius ihrer Bewohner einschränken müssen. Die Bewohner dürfen sich dann nur noch in einem Bereich von 15 kmum ihren Wohnort herum bewegen. Wer triftige Gründe wie Arztbesuche, Pflege von Angehörigen oder Besuche von Sorgeberechtigten hat, darf den Radius ebenso verlassen wie Menschen, die zur Arbeit fahren.

Übrigens: Die 15 km-Regel wird wieder ausgesetzt, wenn die Inzidenz an fünf Tagen hintereinander unter 200 bleibt.

Diese Regionen sind von den Maßnahmen aktuell betroffen:

  • Landkreis Stendal
  • Saalekreis
  • Landkreis Wittenberg
  • Stadt Halle
  • Burgenlandkreis
  • Kreis Anhalt-Bitterfeld
  • Kreis Mansfeld-Südharz
  • Salzlandkreis
  • Altenburger Land (Thüringen)

Die aktuellen Zahlen des Landesamtes für Verbraucherschutz findet Ihr immer auf radiosaw.de Klickt hier!

Das Land Thüringen empfiehltseinen Bewohnern lediglich, innerhalb der 15 Kilometer zu bleiben. Der Kreis Altenburger Land schert aus und ordnet es abdem 13. Januar an. Hier lag die Inzidenz zuletzt bei etwa 400.

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