Wandern im Wald erfolgt auf eigene Gefahr. Das entschied der Bundesgerichtshof und wies die Beschwerde eines Mannes zurück, der beim Wandern auf dem Harzer Hexenstieg von einem umstürzenden Baum schwer verletzt worden war. Wie ein Gerichtssprecher des Landgerichts Magdeburg am Montag mitteilte, ist das Urteil aus dem März 2020 damit rechtskräftig. Die Hintergründe.
Nach der Schilderung des Mannes aus dem Landkreis Friesland (Niedersachsen) war der Mann im Juli 2018 mit seiner Familie auf dem Harzer Hexenstieg bei Thale unterwegs. Auf dem Weg vom Hexentanzplatz in Richtung derStadt sei ein Baum auf den Mann gestürzt und habe ihn so schwer verletzt, dass er noch heute querschnittsgelähmt sei.
Der Kläger warf der Stadt Thale vor, ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt zu haben, berichtete das Landgericht Magdeburg. DerBaum sei deutlich erkennbar abgestorben gewesen. Die Stadt hätte hier reagieren müssen, damit es gar nicht erst zum Unfall gekommen wäre. Unter anderem hatte der Mann von der Stadt Thale ein Schmerzensgeld von mehr als 200 000 Euro gefordert.
Das Landgericht Magdeburg wies die Klage schon 2020 ab. Das Betreten der Waldwege erfolge auf eigene Gefahr, auch wenn es sich um so einen touristisch stark frequentierten Weg wie den Harzer Hexenstieg handele, hieß es zur Begründung. Es handele sich um «waldtypische Gefahren», mit denen Wanderer zur rechnen hätten. «Würde man eine völlige Gefahrlosigkeit der Wanderwege fordern, müsste man auf reizvolle Routen im Bergland ebenso wie auf einsame Waldpfade im Flachland aus Haftungsgründen verzichten», so das Landgericht. Auch das Oberlandesgericht Naumburg bestätigte das Urteil.
Nach Angaben des Deutschen Wanderverbands hat das Urteil für alle touristisch beworbenen und zertifizierten Wanderwege hohe Bedeutung. Sie unterlägen keinen besonderen Auflagen und es erwüchsen auch keine erhöhten Pflichten für Waldbesitzer und Eigentümer, teilte der Verband bereits in der Vergangenheit mit. Der Verband bedauerte allerdings derartige Unfälle.