Gartenfeuer im Landkreis Stendal weiterhin verboten

Am Mittwoch, den 17. Oktober, beginnt theoretisch wieder die Zeit der Gartenfeuer im Landkreis Stendal. Die Verbrennungsverordnung hier regelt, dass in der Zeit vom 15. Oktober bis zum 30. November jeweils mittwochs und samstags pflanzliche Gartenabfälle verbrannt werden dürfen. Bei lang anhaltender, extrem trockener Witterung (Waldbrandwarnstufe 3 und höher) ist das Verbrennen jedoch nicht erlaubt!

Zurzeit gilt für den Landkreis Stendal die Warnstufe 3. Aus diesem Grund dürfen momentan keine Gartenabfälle verbrannt werden.

Über die jeweils aktuelle Stufe informiert die Waldbrandapp des Landeszentrums Wald, Infos dazu findet ihr hier. Wer plant, ein Gartenfeuer zu entzünden, sollte sich vorher dort informieren.

Vor dem Verbrennen ist auch ein Blick in die Verbrennungsverordnung ratsam. Hiersind die maximale Größe, die maximale Dauer, die erlaubten Uhrzeiten und andere Parameter festgelegt, die beim Verbrennen von Gartenabfällen zu beachten sind.

Der Landkreis Stendal appelliert an alle Gartenbesitzer, unter Beachtung der Warnstufe auf Feuer zu verzichten. Bei der herrschenden Trockenheit könnte der Funkenflug bereits zu einem Brand führen.

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