Divers

Männlich - Weiblich - Divers

Neben "männlich"und "weiblich"gibt es in Zukunft in Deutschland offiziell auch das Geschlecht "divers".

Der Bundestag hat am 13.Dezember 2018eine entsprechende Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen.
Damit soll eine Diskriminierung von intersexuellen Menschen vermieden werden. Diese Menschen weisen männliche und weibliche Merkmale auf. Somit kann die Eintragung im Nachhinein geändert werden, auch eine Änderung des Vornamens ist möglich. Für beide Änderungen brauchen Betroffene allerdings eine ärtzliche Bescheinigung.
Kritik kommt vom Lesben- und Schwulenverband: ""Entwürdigende Begutachtungen und Pathologisierungen müssen abgeschafft werden"
Der Verband fordert, dass Änderungen auch ohne ärtzliche Bescheinigung möglich sein sollten. Dieser Forderung schließen sich auchdie Grünen an.
Laut CDU- Abgeordnetem Marc Henrichmann ist eine Selbsteinschätzung nach subjektivem Empfinden unzulässig. Er verwies auf das staatliche Interesse an einem Personenregister mit Beweiskraft.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor gut einem Jahr von der Politik eine entsprechende Gesetzesänderung gefordert.

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