Die 6. Corona-Verordnung steht

Neue Schulregeln, Touristen können kommen, Discos bleiben zu

Am 18. März kam der Corona-LockdowninSachsen-Anhalt - heute hat die Landes-Regierung die bisher umfangreichsten Lockerungen beschlossen: die 6. Corona-Eindämmungsverordnung steht und legt den sogenanntenSachsen-Anhalt-Plan schwarz auf weiß fest. Sie gilt ab Donnerstag, 28. Mai bis einschließlich Mittwoch, 01. Juli.

Mittlerweile wird es leichter, zu sagen, was man nicht mehr darf - denn es ist schon wieder jede Menge erlaubt. Auch das Besuchsverbot für Krankenhäuser wurde aufgehoben, Tageskliniken der psychiatrischen und geriatrischen Fachgebiete können wieder öffnen. Geschlossen bleiben Clubs und Diskotheken. Auch Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte und Volksfeste dürfen weiter nicht stattfinden. Prostitutionseinrichtungen/-wagen müssen weiter geschlossen bleiben. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen sind bis Ende August untersagt.

Mehr Kontakt zu Freunden und Bekannten

Von Donnerstag an können bis zu zehn Menschen zusammen unterwegs sein, die nicht alle in einem Haushalt leben, wie Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am Dienstag sagte. Bisher liegt diese Grenze bei fünf Menschen. Damit ziehe Sachsen-Anhalt das Maximum, das die Bundesregierung zulasse, sagte Haseloff. Mehr Menschen dürfen sich privat Treffen, wenn es einen Grund zum Feiern gibt (siehe nächster Punkt) ODER wenn sichnur zwei Haushalte treffen (zwei Familien, die zusammen leben treffen sich) ODER das Treffen ist zwischen nahen Verwandten (bsp. Mutter, Oma, Schwester) UND dereren Partnern.

Familienfeiernmit bis zu 100 Gästen möglich

Es war ja schon bekannt gemacht worden, dass private Feiern wie etwa Einschulungen, Jugendweihen, Geburtstage, Hochzeitenmit bis zu 20 Personen erlaubt sind und dass es bis zu 100 Personen sein dürfen, wenn eine "fachkundige Organisation" vorliegt. Die Frage war: was ist denn "fachkundig organisiert"? Nun ist das in der Verordnung geregelt: "Eine fachkundige Organisation im Sinne dieser Verordnung liegt vor, wenn die Veranstalterin oder der Veranstalter im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Verantwortung hierfür ein Konzept erstellt hat, wie die Einhaltung der Regelungen in Absatz 5 sowie § 2 Abs. 1 der 6. Coronaverodnung sichergestellt werden. Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist unabhängig von der Personenzahl untersagt." Ob es ab 01. September endlich wieder Großveranstaltungen geben wird, wurde noch nicht bestätigt. Aber: innerhalb der nächsten 14 Tage soll es entschieden werden, sagte Haseloff auf Nachfrage.

Sportbetrieb

Aufmachen können alle - aber Wettkampfbetrieb und Zuschauer - das geht nicht. Städte und Landkreise sollen und müssen mit den Vereinen nach Lösungen für Trainingssituationen suchen und auch für den Profisport regelkonforme Umsetzungen der Verordnung finden.

Touristen

Reisen aus touristischem Anlass nach Sachsen-Anhalt sind für Gäste aus Deutschland, den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Norwegen, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien, Nordirland und aus dem Fürstentum Lichtenstein möglich.

Täglicher Unterricht für Grundschüler in Sachsen-Anhalt geplant

Grundschülerinnen und Grundschüler in Sachsen-Anhalt sollen spätestens ab 15. Juni wieder täglich in den Schulen unterrichtet werden. Das kündigte Bildungsminister Marco Tullner (CDU) heute ebenfalls an. Während die Kinder und Jugendlichen an den weiterführenden Schulen in kleinen Gruppen abwechselnd in der Schule oder mit Aufgaben zuhause lernen sollen, ist für die Grundschulen ein eingeschränkter Regelbetrieb geplant. Das heißt, die Kinder bleiben in ihren gewohnten Klassenstärken zusammen, Abstandsregeln werden gelockert, dafür sollen sie räumlich von anderen Klassen getrennt und immer vom gleichen Lehrer unterrichtet werden. Die Details will Tullner in den nächsten Tagen noch festlegen und per Erlass regeln - das steht so also nicht in der neuen Verordnung.Dann soll auch klar sein, wann der Regelbetrieb für die ersten bis vierten Klassen startet. Angedacht ist ein Zeitraum zwischen dem 8. und dem 15. Juni.

Dass es keinen festen Stichtag gibt, liegt laut Tullner daran, dass die Grundschulen bisher geplant haben, wie alle anderen die Kinder im Wechselmodell in kleineren Gruppen zu unterrichten. EinigeSchulen hätten dabei das Konzept gewählt, dass die Gruppen täglich zwischen Klassenzimmer und zuhause wechseln. Andere wollen in einer Woche die erste Gruppe unterrichten und in der zweiten die andere. «Da ist es sinnvoll, dass alle einmal durchlaufen.» Damit sollen für Grundschulen die gleichen Regeln installiert werden, wie für Kitas und Horte. Auch dort ist geplant, dass alle Kinder wieder in einem eingeschränkten Regelbetrieb unter Auflagen und in festen Gruppen betreut werden.

In Sachsen-Anhalt waren Schulen und Kitas seit Mitte März geschlossen, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen. Zunächst gab es nur eine Notbetreuung, etwa für Eltern in unverzichtbaren Berufen, die schrittweise ausgeweitet wurde. Mitte April kehrten die Abschlussjahrgänge in die Schulen zurück, um sich im direkten Austausch mit ihren Lehrkräften auf die Prüfungen vorzubereiten. Bis zum Beginn der Pfingstferien Mitte Mai waren alle Schülerinnen und Schüler mindestens einen Tag wieder in den Schulen. Ab 2. Juni soll der coronabedingte Wechselbetrieb beginnen:Klassen werden in zwei Gruppen geteilt und lernen abwechselnd in der Schule und zuhause.

Corona-Ampel

Trotz der Lockerungen soll verhindert werden, dass sich das Coronavirus durch Ausbrüche wieder unkontrolliert ausbreitet. Das Land hat jetzt Schwellen festgelegt, ab denen es eingreift: Wenn in einer Stadt oder einem Kreis binnen einer Woche mehr als 5 neue Fälle je 100 000 Einwohnern auftreten, greift eine genaue Überprüfung der Situation durch die Gesundheitsbehörden, wie Ministerin Grimm-Benne sagte. Erhöht sich der Anteil auf 10 je 100 000, dann sollen die ersten Maßnahmen greifen - allerdings möglichst regional begrenzt.

Seite teilen