Egal ob im Restaurant, in der Eisdiele oder am Imbiss -Wer in diesen ZeitenEssen gehen möchte, muss dort seinen Namen und Telefonnummer hinterlassen. Das gilt allerdings nicht überall, im Freistaat Sachsen gibt es diese Listen nämlich nicht.
Grund dafür ist, dassdie Corona-Regelungen und Verordnungen Ländersache sind.So muss man in Thüringen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt seine Daten beim Restaurantbesuch hinterlassen. Die Behörden wollen damit erreichen, dass eventuelle Infektionsketten nachverfolgt werden können. Das wiederum ergibt natürlich nur dann einen Sinn, wenn dort die echten Kontaktdaten hinterlegt werden. Diese Daten müssen drei Wochen aufbewahrt und danach vernichtet werden. Erheben die Gastronomen diese Daten nicht, droht ihnen bei einer Kontrolle z.B. in Sachsen-Anhalt ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Im Grunde darf es dafür auch keine Listen geben, in denen der neue Gast nachschauen kann, wer heute schon alles da war, denn das verstößt wiederum gegen die Datenschutzgrundverordnung. Listen in Restaurants sind also in Thüringen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt Pflicht, in Sachsen gibt es diese Anordnung nicht und deshalb auch keine Datenerhebung beim Restaurantbesuch.
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