Ab Donnerstag, 17. August, können per Briefwahl die Stimmen für die Bundestagswahl am 24. September abgegeben werden.
Zuständig für die Wahl ist die jeweilige Kommune, in der Ihr gemeldet und in das Wählerverzeichnis eingetragen seid. In der Regel erledigen das die Einwohnermeldeämter. Entweder Ihr geht dort hin und beantragt dort die Briefwahlunterlagen oder Ihr lasst sie Euch per Post zuschicken.
Viele Kommunen bieten den Antrag auch online an - Zum Beispiel in der Stadt Halle geht das jetzt schon.
Halle: Wahlscheine und Briefwahlunterlagen online beantragen
Ihr müßt auch nicht begründen, warum Ihr Briefwahl machen wollt, das Recht steht jedem zu. Dafür braucht man keinen Kranken- oder Urlaubsschein. Den Wahlbogen, also der Zettel auf dem Ihr dann Eure beiden Kreuze macht, den solltet Ihr so drei bis 4 Tage vor dem Wahltermin 24. September abschicken, damit er rechtzeitig da ist.
Denn an dem Tag wird ab 18 Uhr ausgezählt – auch die Stimmen von der Briefwahl.